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932.11 - Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung)
g dieses Abstands bewil- ligen, wenn seine Einhaltung zu einer offensichtlich unzweckmässigen Lö- sung führen oder eine unbillige Härte bedeuten würde. Die Bewilligung kann mit Bedingungen und Auflagen
512.1 - Polizeigesetz (PolG)
rechtlichen Vorschriften21). 2 Der Regierungsrat kann weitere Mittel der erkennungsdienstlichen Erfas- sung für zulässig erklären, soweit es sich um eine neue Technik von grossem erkennungsdienstlichem Nutzen
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
Verschiebung der Beratung oder Abstimmung, Schluss der Beratung, Redezeitbeschränkungen, Rückwei- sung an den Gemeinderat, Rück- oder Überweisung an eine bestehende Kommission, entscheidet die Versammlung
933.21 - Gesetz über die Fischerei
Kanton Zug 933.21 Gesetz über die Fischerei Vom 26. Januar 1995 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Bundesgesetzes über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (Bundesges
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
ngen obliegen den Einzel- richterinnen und Einzelrichtern. Die Geschäftsordnung regelt die Zuwei- sung der Fälle. * 2 Die Einzelrichterinnen und Einzelrichter entscheiden * a) * über Streitigkeiten im oder zu beeinflussen. 2 Die Mitglieder und das Personal von Justizbehörden lehnen Beeinflus- sungsversuche ab und melden diese dem Präsidium der Justizbehörde. Eine Kopie der Meldung wird in den Verfa nur an das Recht gebunden. 2 Sie nehmen ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fällen keinerlei Wei- sungen entgegen. 3 Bei Aufhebung eines Entscheids unter gleichzeitiger Rückweisung ist die untere Instanz
842.12 - Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Kanton Zug (kantonale Zulassungsverordnung)
t: § 1 Geltungsbereich 1 Die Verordnung regelt die Einzelheiten über die Einschränkung der Zulas- sung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Kanton
942.48 - Gesetz über Spielautomaten und Spiellokale
Ergebnisses der Volksabstimmung vom 7. März 1982 sowie des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfas- sung am 1. Juli 1982 in Kraft. 10 942.48 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element
122.5 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (EG AuG)
Kanton Zug 122.5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (EG AuG) Vom 31. Januar 2013 (Stand 20. August 2016) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestüt
861.421 - Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften
Kanton Zug 861.421 Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften Vom 29. September 2017 (Stand 1. Oktober 2017) Die Direktion des Innern des Kantons Zug, gestützt auf §
612.16 - Verordnung über eine Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiteren Banken im Kanton Zug in Folge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung)
betrieblichen Nettoumlaufvermögens (Working Capital) verwendet wird, insbesondere nicht für die Ablö- sung von bestehenden Darlehen und dergleichen, Investitionen (ausser Ersatzinvestitionen), nicht für D

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