-
411.213 - Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen
-
Primarstufe einzutreten, beziehungsweise ab) den Äquivalenznachweis zur Ergänzungsprüfung für die Zulas- sung von Inhaberinnen und Inhabern eines Berufsmaturitäts- zeugnisses oder eines Fachmaturitätszeugnisses
-
111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
-
Kanton Zug 111.1 Verfassung des Kantons Zug * (Kantonsverfassung, KV) Vom 31. Januar 1894 (Stand 1. Januar 2026) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b und § 79 der Kantonsver
-
751.14 - Gesetz über Strassen und Wege (GSW)
-
ichtungen zu dulden, wenn der Standort wegen der Verkehrssicherheit zwingend oder eine andere Lö- sung für Kanton oder die Gemeinde nicht zweckmässig ist. 2 Über Entschädigungen ist eine Vereinbarung zu
-
842.13 - Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung)
-
Zulassungen und Berechtigungen 1 Die Gesundheitsdirektion kann ungeachtet der Höchstzahlen eine Zulas- sung oder Berechtigung erteilen, wenn: a) die Erfüllung eines Leistungsauftrags oder die ärztliche Wei
-
416.212 - Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
-
Information der Vereinbarungskantone, b) die Überprüfung und Ausarbeitung von Vorschlägen für die Anpas- sung der Höchstansätze für Ausbildungsbeiträge sowie die Vorberei- tung der übrigen Geschäfte der Konferenz beitragsberechtigt sind, c) Personen mit ausländischem Bürgerrecht, die über eine Niederlas- sungsbewilligung verfügen oder seit fünf Jahren in der Schweiz auf- enthaltsberechtigt sind und über eine Au
-
612.18 - Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Härtefallverordnung)
-
einem Jahresumsatz über 5 Mil- lionen Franken sowie Unternehmen mit mindestens einer Zweigniederlas- sung in einem anderen Kanton und ohne operative Geschäftstätigkeit im Kanton Zug gelten die Regelungen
-
711.31-23-1.de.pdf
-
trägliche Infrastrukturen für die Mobilität. Dazu sichern sie eine gute übergeordnete Erschlies- sung und Erreichbarkeit für Gesellschaft und Wirtschaft. Diese Infrastrukturen sind mit den Nachbarkantonen mit geringer Erschliessung ausschliesslich Ergänzungen (z. B. Abzweiger, Verlängerung) oder Anpas- sungen (z. B. Verbreiterung, Verstärkung) bestehender Waldstrassen bewilligen. L 5 Naturschutzgebiete und
-
942.46 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)
-
Kanton Zug 942.46 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) Vom 26. Januar 2023 (Stand 1. Juli 2023) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 28, Art. 32 Abs. 1, Art. 41 Abs
-
161.811 - Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Obergericht für die Amtsperiode 2025–2030
-
Kanton Zug 161.811 Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Obergericht für die Amtsperiode 2025–2030 Vom 30. November 2023 (
-
721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
-
und auf Dauer angelegte Einrichtungen, die den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschlies- sung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen. 2 Namentlich sind es unter oder über dem Boden errichtete