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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Regeste: Art. 219 Abs. 4 Zweite Klasse lit. e aSchKG, Übergangsrecht – Ob das alte Recht mit Mehrwertsteuerprivileg  oder das neue Recht ohne Mehrwertsteuerprivileg anwendbar ist, hängt davon ab, w
Art. 404 ZGB; § 47 EG ZGB; § 8 VESBV; Art. 92 SchKG
Regeste: – Der  Vermögensbegriff im Sinne von Art. 404 ZGB ist weit auszulegen (Erw. 2). Genugtuungszahlungen gelten als Vermögen im Sinne von Art. 404 ZGB und § 8 Abs. 3 VESBV (Erw. 3.2.3).Aus d
Firmenschutz
Regeste: Art. 956 Abs. 2 OR – Jede später eingetragene Firma  muss sich von der älteren hinreichend unterscheiden. Andernfalls besteht in der Regel Verwechselbarkeit . Dabei genügt die blosse Verw
Art. 12 Abs. 1 MSchG
Regeste: – Die Benützungsschonfrist von fünf Jahren wirkt nicht zugunsten von Marken, die ohne jegliche Gebrauchsabsicht hinterlegt wurden. Die Unzulässigkeit solcher Marken stellt neben dem Nichtg
Art. 81 Abs. 1 SchKG
Regeste: – Definitive Rechtsöffnung . Hat ein Schuldner gegenüber den im Scheidungsurteil festgelegten Unterhaltsbeiträgen Mehrleistungen erbracht, kann er diese im definitiven Rechtsöffnungsverfa
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Regeste: Art. 192 SchKG i.V.m. Art. 725a OR – Im Konkursverfahren nach erfolgter Überschuldungsanzeige sind die Gläubiger nicht legitimiert, die Bewilligung des Konkursaufschubs anzufechten.Aus de
Art. 5 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 9 BV, § 190 Abs. 1 lit. a StG
Regeste: Art. 5 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 9 BV – Prüfungen der Voraussetzungen des Vertrauensschutz es bei einer Bestätigung durch den Sekretär einer Grundstückgewinnsteuer -Kommission (Erw. 4). § 190
Ausstand; Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung
Regeste: § 7 Abs. 1 Ziff. 5 GO RR; Art. 29 Abs. 1 BV – Dass die Direktorin des Innern sowohl bei der  denkmalpflegerischen Antragstellung der kantonalen Denkmalkommission im Sinne von § 13 Abs. 1
Art. 178 und 180 ZPO
Regeste: . – Ausdrucke von eingescannten Papierdokumenten sind nach der ZPO herkömmlichen Kopien gleichgestellt.Aus den Erwägungen: (…) 3. Die Vorinstanz führte aus, vorliegend sei zu prüfen,
Art. 219 Abs. 4 Zweite Klasse lit. e aSchKG, Übergangsrecht
Regeste: – Ob das alte Recht mit Mehrwertsteuerprivileg  oder das neue Recht ohne Mehrwertsteuerprivileg anwendbar ist, hängt davon ab, wann das Gesuch um Nachlassstundung eingereicht wurde. Der Z

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