Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10625 Inhalte gefunden
Art. 16 ATSG; Art. 28a Abs. 2 und 3 IVG
Regeste: Art. 16 ATSG, Art. 28a Abs. 2 und 3 IVG – Grad und Bemessung der Invalidität . Bestimmung des Invaliditätsgrades bei teilzeitiger Erwerbstätigkeit und Tätigkeit im Aufgabenbereich anhand e
Geoinformation
Regeste: § 36 GeoIV-ZG, Art. 4 GeoNV – Der Gemeinderat bzw. Stadtrat ist im Bereich der Bezeichnung gemeindlicher Strassen oder Plätze nicht verpflichtet, eine (kommunale oder kantonale) Nomenklatur
Einsicht in Akten eines Aufsichtsbeschwerdeverfahrens
Regeste: § 4 Abs. 1 ÖffG, § 52 VRG – Aufsichtsbeschwerdeverfahren fallen nicht unter die Ausnahmen von § 4 Abs. 1 ÖffG.Aus dem Sachverhalt: Am 14. März 2017 stellte A. das Gesuch um Zugang zu den
Art. 239 ZPO, Art. 325 ZPO, Art. 336 ZPO
Regeste: – Entscheide, die nicht schriftlich begründet wurden und nur mit Beschwerde anfechtbar sind, werden mit der Eröffnung vollstreckbar.Aus den Erwägungen: 3. Im Entscheid des Kantonsgeri
Zivilrecht
Regeste: Art. 172 ff., Art. 273 Abs. 1 ZGB, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK – Der Anspruch auf  rechtliches Gehör umfasst auch das Recht, von den beim Gericht eingereichten Stellungnahme
Strafrechtspflege
Regeste: Landesverweisgung; sog. unechte HärtefallprüfungAus den Erwägungen: 3.1 Auch mit Bezug auf die persönlichen und familiären Verhältnisse von X. ist vorab auf die vorstehenden Erwägungen (
Datenschutzrecht
Regeste: §§ 4 lit. d und 8 Abs. 2 DSG – Eine politische Partei mit Sitz im Kanton Zug kann die Herausgabe bestimmter Einwohnerdaten von «Jungen» und «Neuzugezogenen» verlangen, um damit vor Wahlen W
Submission
Regeste: Art. 11 lit. a und Art. 13 lit. f IVöB, § 12 lit. m SubV – Eine Preisspanne von 200 % ist grundsätzlich als unzulässig zu bezeichnen. Sie gewährleistet im vorliegenden Fall nicht, dass de
Zivilrechtspflege
Regeste: Art. 125 ZGB; Art. 277 ZPO; Art. 8 ZGB; Art. 53 Abs. 1 ZPO – Nachehelicher Unterhalt ; Wahl der Berechnungsmethode; Verhandlungsmaxime; Beweislast; rechtliches Gehör: Haben im Scheidungsve
§§ 9 und 10 ÖffG
Regeste: – Der Zugang  zu amtlichen Dokumenten nach §§ 7 ff. ÖffG  wird eingeschränkt, sofern überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Der behördlichen Meinungsbildung und

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch