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413.17 - Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)
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die Ausbildung vor dem Jahr 2022 begonnen haben, gelten die §§ 6 und 7 dieses Reglements in der Fas- sung vom 15. August 20163). * § 13 * … 3) Reglement HFLW vom 15. August 2016 4 413.17 Änderungstabelle
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162.2 - Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Haupt-, Teil- und Nebenämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Verwaltungsgericht für die Amtsperiode 2025–2030
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Kanton Zug 162.2 Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Haupt-, Teil- und Nebenämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Verwaltungsgericht für die Amtsperiode 2025–2030 Vom 30. Novem
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141.111 - Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
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Gründen nicht in der Lage ist, die Anlage selber zu bedienen, erfolgt die Stimmabgabe nach Anwei- sung des betroffenen Ratsmitglieds durch eine Stimmenzählerin oder einen Stimmenzähler. § 16 Stichentscheid
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826.154-A1 - Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV)
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Das gemäss Art. 6 Abs. 2 zu erlassende Geschäftsreglement regelt die Einzelheiten. Die Beschlussfas- sung erfolgt bis zum 30. Juni mit Wirkung ab dem folgenden Kalenderjahr. Art. 3 Anzahl der Ärztinnen und
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711.31-23-1.de.pdf
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trägliche Infrastrukturen für die Mobilität. Dazu sichern sie eine gute übergeordnete Erschlies- sung und Erreichbarkeit für Gesellschaft und Wirtschaft. Diese Infrastrukturen sind mit den Nachbarkantonen mit geringer Erschliessung ausschliesslich Ergänzungen (z. B. Abzweiger, Verlängerung) oder Anpas- sungen (z. B. Verbreiterung, Verstärkung) bestehender Waldstrassen bewilligen. L 5 Naturschutzgebiete und
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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Voraussetzungen erfüllt sind. 2 Die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfas- sung aller Stimmen müssen gewährleistet und Missbräuche ausgeschlossen bleiben. 3 Der Regierungsrat regelt
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213.11 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fürsorgerische Freiheitsentziehung)
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Entlassung auf Gesuch 1 Die betroffene oder eine ihr nahestehende Person ist berechtigt, die Entlas- sung aus der Anstalt zu beantragen. 2 Entlassungsgesuche sind der Anstaltsleitung einzureichen. 3 Wurde rde die Entlassung. 2 Die Anstaltsleitung berichtet der Vormundschaftsbehörde über die Entlas- sungsreife der betroffenen Person in Zeitabständen von längstens sechs Mo- naten. 3 Befindet sich die betroffene
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222.1-1-1.de.pdf
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Bleibt der Beklag- te unentschuldigt aus, so ist der Kläger berechtigt, die Ausstellung der Wei- sung zu verlangen. 2 Wer ohne Entschuldigung ausbleibt, hat die Kosten des Vorstandes zu tragen und die
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gemeindlichen Amtsstellen; 2. der Inkassostelle gemäss dem Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschus- sung von Unterhaltsbeiträgen vom 29. April 19932). § 7 …3) § 84) 8. Parteien und Verteidigung a) Parteien
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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gekündigt, ohne dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter durch schuldhaftes Verhalten zur Auflö- sung des Arbeitsverhältnisses begründeten Anlass gibt, ferner bei vorzeiti- ger Versetzung in den Ruhestand Dienstjahr um einen Monatslohn bis auf 6 Monatslöhne nach 15 oder mehr Dienstjahren. Bemes- sungsgrundlage ist der Jahreslohn einschliesslich Teuerungszulage sowie Sozialzulagen. * 13 154.21 2 Im Todesfall