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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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Regeste:
Art. 404 ZGB; § 47 EG ZGB; § 8 VESBV; Art. 92 SchKG – Der Vermögensbegriff im Sinne von Art. 404 ZGB ist weit auszulegen (Erw. 2). Genugtuungszahlungen gelten als Vermögen im Sinne von A
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§§ 10, 13 und 24 PG
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Regeste:
§§ 10 und 13 PG – Die ordentliche Kündigung im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis bedarf eines sachlichen Grundes, der mit der Anstellung direkt im Zusammenhang stehen und von einer
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Arbeitsrecht
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Regeste:
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch, dass entgangene Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) an ihn persönlich ausbezahlt werden.Aus dem Sachverhalt:
Die A. AG (nachfolgen
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Strafzumessung und Verwahrung
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Regeste:
Art. 112 und Art. 49 Abs. 1 StGB – Strafzumessung bei mehrfachem Mord; Art. 64 Abs. 1 und 1bis StGB – Voraussetzungen der Verwahrung und der lebenslänglichen Verwahrung; Art. 56 Abs. 1
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Staats- und Verwaltungsrecht
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Regeste:
Art. 37 Abs. 4 ATSG – Falls ein besonders starker Eingriff in die Rechtsstellung der bedürftigen Person droht, ist die Verbeiständung im Verwaltungsverfahren grundsätzlich geboten, andern
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Staats- und Verwaltungsrecht
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Regeste:
Art. 43, 51 Abs. 2, 61 Abs. 2, 62 lit. b, 63 Abs. 1 lit. b, Abs. 2, 96 AuG, Art. 79, 80 lit. a VZAE, Art. 13 Abs. 1 BV, Art. 8 EMRK, Art. 27 VRG – Die Niederlassungsbewilligung erlischt
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Öffentlichkeitsprinzip
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Regeste:
§§ 9 und 10 ÖffG – Der Zugang zu amtlichen Dokumenten nach §§ 7 ff. ÖffG wird eingeschränkt, sofern überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Der behördlichen Mei
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Art. 8 AVIG i.V.m. Art. 15 AVIG
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Regeste:
Art. 8 AVIG i.V.m. Art. 15 AVIG – Eine anderweitige Disposition während laufender Rahmenfrist kann erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie getroffen wurde, einen Einfluss auf die Vermittlungsfä
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Politische Rechte
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Regeste:
§ 11 Abs. 1 GO Zug, Art. 21 Abs. 2 RPG – Teilungültigkeit einer Volksinitiative. Eine Initiative darf übergeordnetem Recht nicht widersprechen. Betrifft der Widerspruch nur einen Teil des
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Beschwerdeberechtigung der Gemeinde, Gebührenfreiheit in Unterstützungssachen
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Regeste:
§ 62 VRG – Ein Gemeinwesen ist offensichtlich nicht bereits dann wie eine Privatperson berührt, wenn ein Entscheid Auswirkungen auf sein Vermögen hat oder ein abstraktes, allgemeines finanz