-
2818.3a - Beilage Synopse
-
(ID 1602) Spezial-Synopse Teilrevision Verwaltungsgebührentarif Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 23. Ja- nuar 2018; Vorlage Nr. 2818.2 (Laufnummer 15662) [M10K1] Antrag der vorberat
-
2823.7a - Beilage Synopse
-
(ID 1404) Word-Synopse Änderung des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz Geltendes Recht [M13] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 25. Oktober 2018; inkl. Änderungen der
-
2885.4a - Beilage Synopse
-
(ID 1768) Word-Synopse Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Instandsetzung und Umbau des Theilerhauses an der Hofstrasse, Zug [M09] Antrag des Regierungsrats vom 3. Juli 2018; Vorlage
-
2891.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
der Katastro- phenplan, an die neuen Bundesvorgaben anzupassen. Andererseits verlangt die Verfas- sung des Kantons Zug 2 die Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage zum Erlass von Notrecht, um die Fristverkürzun- gen sind nicht angezeigt, da die Aufsicht durch den Kantonsrat mit der vorgeschlagenen Lö- sung unter demokratischen Gesichtspunkten ausreichend erscheint und dem Regierungsrat eine gewisse Flexibilität § 1 Zweck Die ordentlichen Verfahren für die Rechtsetzung und die Rechtsanwendung sind auf die Lö- sung von gesellschaftlichen Problemen in einer ordentlichen Lage zugeschnitten. Der Norma l- zustand k
-
2108.03a - Synopse
-
Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und § 76 der Kantonsverfas- sung 1) , gestützt auf § 41 Bst. b und § 76 der Kantonsverfas- sung 2) , beschliesst: beschliesst: I. I. Gesetz über die Organisation und Gemein- derates und der Rechnungsprüfungskommission dürfen in keinem der in § 20 der Kantonsverfas- sung 1) aufgezählten Verwandtschaftsverhältnisse stehen. 1 Ein Mitglied des Grossen Gemeinderates, des
-
2165.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Zusammenar- beit mit den Beratungsstellen neu in § 18a E-PolG geregelt wird, ist die entsprechende Verwei- sung im geltenden § 18 Abs. 1 PolG zu entfernen. Absatz 2: Die Polizei hat die gefährdete Person bei deren 1772.1 - 12978) • Diese am 25. Februar 2010 erheblich erklärte Motion ist mit der vorliegenden Anpas- sung von § 17a des Polizeigesetzes erfüllt. Die Motion kann deshalb als erledigt von der Geschäftsliste 65/76 Jugendstrafgericht gestützt auf Art. 22 Abs. 2 des Jugendstrafgesetzes (JStG; SR 311.1) Wei- sungen gegenüber verurteilten Jugendlichen anordnen, entweder als Strafe oder als Massnah- me. Über den
-
2122.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
können. Von Bundesrechts wegen ist als Voraussetzung für die ordentliche Erteilung einer Niederlas- sung vorgesehen, dass sich die Ausländerinnen und Ausländer insgesamt mindestens zehn Jahre mit einer s- oder Durchsetzungshaft innert 24 Stunden nach der Festnahme oder auf den Zeitpunkt der Entlas- sung aus der Untersuchungshaft bzw. aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug zu erfolgen. Das Amt für Migration bestellt wird, wenn es die Situation gebietet. Da das Verwaltungsgericht seit 2008 kein Haftentlas- sungsgesuch mehr zu beurteilen hatte, sind diese Kosten in den letzten Jahren praktisch nicht mehr angefallen
-
2251.01b - Beilage 2
-
gelangen in den Kantonsrat: 1. durch Ausübung des Initiativrechtes gemäss § 35 der Kantonsverfas- sung 1) ; 1. durch Verfassungs-, Gesetzes- und Standesinitiativen (§ 35 der Kan- tonsverfassung); 2. durch der ersten Lesung stattfinden. 2 Die zweite Lesung findet frühestens zwei Monate nach der ersten Le- sung statt (§ 44 der Kantonsverfassung). 3 Bei allgemein verbindlichen Beschlüssen, Finanzdekreten und Publikation im Amtsblatt in Kraft. 2 § 29 Abs. 4 des Personalgesetzes (BGS 154.11) tritt nach zwei Le- sungen im Kantonsrat und nach unbenützter Referendumsfrist (§ 34 der Kantonsverfassung) oder nach der Annahme
-
2251.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
-
(Entwurf vom 1. Mai 2013) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf die §§ 38–44 der Kantonsverfas- sung 1) , 1) BGS 111.1 -2- Reserve- spalte 1 Der geltende Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung Fraktionsvorsitzenden vorher einstimmig bewil- ligt werden. 2 Der Kantonsrat wird über jede Direktüberwei- sung an der nächsten Sitzung orientiert. Er kann diese rückgängig machen. 3 Die Kommissionssitzungen finden erfolgt die Be- reinigung vor der Beratung im Kan- tonsrat. 2. kann bei Teilrevisionen die Anpas- sungen zur sprachlichen Gleichstel- lung der Geschlechter im ganzen Erlasstext vornehmen; 3. orientiert
-
2251.02 - Antrag des Büros des Kantonsrates
-
der Sistierung kann der Kantonsrat bei Geschäften mit zwei Le- sungen während der ersten Lesung Abklärungsaufträge für die zweite Le- sung erteilen. Das Ergebnis der Abklärungen ist dem Kantonsrat spätestens Kantonsratssitzung an den Regie- rungsrat oder an das Gericht zur Beantwortung überwiesen. Die Überwei- sung ist ein Eintretensentscheid gemäss § 55 Abs. 1 dieser Geschäftsord- nung. Fragen, die nur am Rande