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1195.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Zeiten 16 1195.1 - 11352 würden aber auch Löhne gekürzt, Teuerungs-Nullrunden veranlasst und Entlas- sungen seien an der Tagesordnung. Die Mehrheit der erweiterten Stawiko war jedoch der Meinung, dass nun
1106.2 - Antwort des Regierungsrates
und Führung verlangt. Ein Blick in die neue Bundesverfassung zeigt überdies, dass der Verfas- sungsgeber auf Bundesebene die Exekutive zur rechtzeitigen und umfassenden Information verpflichtet (vgl.
1140.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
erhalten mehr Verantwortung. Damit Pragma umgesetzt werden kann, müssen eine Verordnung und diverse Wei- sungen erarbeitet werden. Dafür soll der Regierungsrat verantwortlich sein. Die Kommission ist sich bewusst
1161.3 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1161.3 (Laufnummer 11397) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KINDERZULAGEN ZUSATZBERICHT UND -ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 27. JANUAR 2004 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrt
1198.2 - Antwort des Regierungsrates
Bedürfnisse der Familien; diese können am Besten von den Gemeinden erkannt und mit entsprechenden Lö- sungen geregelt werden. 7. Ist der Regierungsrat bereit, eine Kosten-Nutzenrechnung zu machen? Kann er aufzeigen
1083.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der nicht unerhebli- chen Kostenfolge neu den Exekutivbehörden zukommen. Die vorgesehene Wei- sungsbefugnis der Archive wurde zurückgenommen. Digitale, also ausschliesslich maschinenlesbare Unterlagen, eines Geschäfts; das Überschreiten dieser Grenze muss vom Organ schriftlich begründet werden (Wei- sungen über die Anbietepflicht und die Ablieferung von Unterlagen an das Bundesar- chiv Art. 3). Das Ar
1147.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1147.2 (Laufnummer 11282) MOTION DER SVP-FRAKTION BETREFFEND EINREICHUNG EINER STANDESINITIATIVE ZUR VERANKERUNG DER BÜRGERRECHTSERTEILUNG DURCH DAS GEMEINDESTIMMVOLK (VORLAGE N
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
oder zu beeinflussen. 2 Die Mitglieder und das Personal von Justizbehörden lehnen Beeinflus­ sungsversuche ab und melden diese dem Präsidium der Justizbehörde. Eine Kopie der Meldung wird in den Verfa nur an das Recht gebunden. 2 Sie nehmen ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fällen keinerlei Wei­ sungen entgegen. 3 Bei Aufhebung eines Entscheids unter gleichzeitiger Rückweisung ist die untere Instanz
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
31a * Erschliessungsplan 1 Der Erschliessungsplan bezweckt, Lage und Ausdehnung von Erschlies­ sungsanlagen festzulegen und das hierzu erforderliche Land auszuscheiden. 2 Ein Erschliessungsplan kann Bau­ m, in dem er festlegt, bis wann welche Gebiete erschlossen oder welche bestehenden Erschlies­ sungsanlagen geändert werden sollen. 3 Soweit die Versorgung und Entsorgung nicht durch die Gemeinde selber
Finanzhaushaltverordnung (FHV)
17 Anweisungsberechtigung 1 Bis zu einer Ausgabensumme von 150 000 Franken kommt die Anwei­ sungsberechtigung der Amtsleitung zu. Bei Abwesenheit erfolgt das Schlussvisum durch die jeweilige Stellvertretung

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