Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10626 Inhalte gefunden
Ausführungsbestimmungen über die Ausübung der Fischerei in der zürcherisch-zugerischen Grenzstrecke der Sihl
Bundesgesetz betreffend die Fischerei vom 17. Mai 19344) zur Anwendung. Allfällige besondere Wei- sungen der zuständigen Behörden bleiben vorbehalten. § 2 1 Die Verleihung des Fischereirechtes erfolgt durch
Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG)
gestellt werden. * 14 223.1 2 Das Obergericht ist zur Erreichung einer einheitlichen Praxis befugt, Wei­ sungen formeller Natur an alle Urkundspersonen zu erteilen. Die Direktion des Innern kann diesbezüglich
711.31-16-1.de.pdf
mit geringer Erschliessung ausschliesslich Ergänzungen (z. B. Abzweiger, Verlängerung) oder Anpas- sungen (z. B. Verbreiterung, Verstärkung) bestehender Waldstrassen bewilligen. L 5 Naturschutzgebiete und
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
31a * Erschliessungsplan 1 Der Erschliessungsplan bezweckt, Lage und Ausdehnung von Erschlies­ sungsanlagen festzulegen und das hierzu erforderliche Land auszuscheiden. 2 Ein Erschliessungsplan kann Bau­ m, in dem er festlegt, bis wann welche Gebiete erschlossen oder welche bestehenden Erschlies­ sungsanlagen geändert werden sollen. 3 Soweit die Versorgung und Entsorgung nicht durch die Gemeinde selber
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
oder zu beeinflussen. 2 Die Mitglieder und das Personal von Justizbehörden lehnen Beeinflus­ sungsversuche ab und melden diese dem Präsidium der Justizbehörde. Eine Kopie der Meldung wird in den Verfa nur an das Recht gebunden. 2 Sie nehmen ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fällen keinerlei Wei­ sungen entgegen. 3 Bei Aufhebung eines Entscheids unter gleichzeitiger Rückweisung ist die untere Instanz
711.31-16-1.de.pdf
mit geringer Erschliessung ausschliesslich Ergänzungen (z. B. Abzweiger, Verlängerung) oder Anpas- sungen (z. B. Verbreiterung, Verstärkung) bestehender Waldstrassen bewilligen. L 5 Naturschutzgebiete und
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
31a * Erschliessungsplan 1 Der Erschliessungsplan bezweckt, Lage und Ausdehnung von Erschlies- sungsanlagen festzulegen und das hierzu erforderliche Land auszuscheiden. 2 Ein Erschliessungsplan kann Bau- m, in dem er festlegt, bis wann welche Gebiete erschlossen oder welche bestehenden Erschlies- sungsanlagen geändert werden sollen. 3 Soweit die Versorgung und Entsorgung nicht durch die Gemeinde selber
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
31a * Erschliessungsplan 1 Der Erschliessungsplan bezweckt, Lage und Ausdehnung von Erschlies- sungsanlagen festzulegen und das hierzu erforderliche Land auszuscheiden. 2 Ein Erschliessungsplan kann Bau- m, in dem er festlegt, bis wann welche Gebiete erschlossen oder welche bestehenden Erschlies- sungsanlagen geändert werden sollen. 3 Soweit die Versorgung und Entsorgung nicht durch die Gemeinde selber
412.114 - Reglement betreffend das Übertrittsverfahren
Kanton Zug 412.114 Reglement betreffend das Übertrittsverfahren * Vom 17. Dezember 1991 (Stand 1. August 2019) Der Bildungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 30 Abs. 5 des Schulgesetzes vom 27. Septe
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz
ordentlichen generellen Kontrolle; e) er führt Impfungen und ausserordentliche Untersuchungen nach Wei- sungen der Gesundheitsdirektion durch. 2 Der Schularzt erstattet nach Ende eines Schuljahres der gemeindlichen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch