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821.11 - Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV)
sofern die Tätigkeit zusätzlich Funktionstests, Korrektionsbestimmungen oder Kontaktlinsenanpas- sungen umfasst. b) Dentalhygiene: Prüfungsausweis des Schweizerischen Roten Kreuzes bzw. ein vom Schweizerischen
711.31-18-1.de.pdf
mit geringer Erschliessung ausschliesslich Ergänzungen (z. B. Abzweiger, Verlängerung) oder Anpas- sungen (z. B. Verbreiterung, Verstärkung) bestehender Waldstrassen bewilligen. Richtplantext Kap. L 11
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
31a * Erschliessungsplan 1 Der Erschliessungsplan bezweckt, Lage und Ausdehnung von Erschlies- sungsanlagen festzulegen und das hierzu erforderliche Land auszuscheiden. 2 Ein Erschliessungsplan kann Bau- m, in dem er festlegt, bis wann welche Gebiete erschlossen oder welche bestehenden Erschlies- sungsanlagen geändert werden sollen. 3 Soweit die Versorgung und Entsorgung nicht durch die Gemeinde selber
446.21 - Reglement über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug
gust. 2) Beispiel: Um die Bezugsberechtigung für das Jahr 2017 zu bestimmen, dienen das Bemes- sungsjahr 2015 und das Jahr 2014 als Basis. Damit die Kirchgemeinde für die Kriterien 1 und 2 bezugsberechtigt
711.31-19-1.de.pdf
mit geringer Erschliessung ausschliesslich Ergänzungen (z. B. Abzweiger, Verlängerung) oder Anpas- sungen (z. B. Verbreiterung, Verstärkung) bestehender Waldstrassen bewilligen. Richtplantext Kap. L 11
711.31-19-1.de.pdf
mit geringer Erschliessung ausschliesslich Ergänzungen (z. B. Abzweiger, Verlängerung) oder Anpas- sungen (z. B. Verbreiterung, Verstärkung) bestehender Waldstrassen bewilligen. Richtplantext Kap. L 11
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
oder zu beeinflussen. 2 Die Mitglieder und das Personal von Justizbehörden lehnen Beeinflus- sungsversuche ab und melden diese dem Präsidium der Justizbehörde. Eine Kopie der Meldung wird in den Verfa nur an das Recht gebunden. 2 Sie nehmen ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fällen keinerlei Wei- sungen entgegen. 3 Bei Aufhebung eines Entscheids unter gleichzeitiger Rückweisung ist die untere Instanz
1766.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Staaten ver- fügen heute über Erfahrungen in der Umsetzung von PPP. In der Schweiz hat sich der Lö- sungsansatz PPP für Bahnprojekte bisher nicht durchgesetzt. Ursache könnten diverse Gründe sein. So werden
1796.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
wäre. Einzelne Kommissionsmitglieder sprachen spezielle Problematiken an, wie etwa Balkonvergla- sungen oder Schaufenster. Die Kommission hat diese Anliegen zur Kenntnis genommen. Ins- gesamt ist sie aber
1804.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Staaten ver- fügen heute über Erfahrungen in der Umsetzung von PPP. In der Schweiz hat sich der Lö- sungsansatz PPP für Bahnprojekte bisher nicht durchgesetzt. Ursache könnten diverse Gründe sein. So werden

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