-
2007
-
Abstimmungen Kantonal 2007 Abstimmungsresultate Referendum "Gesetz über die Zuger Pensionskasse" Änderung der Kantonsverfassung Referendum "230 Millionen gehören vor das Volk" (Umfahrung
-
2010
-
Abstimmungen Kantonal 2010 Abstimmungsresultate Verfassungsänderung betreffend Leistungsauftrag und Globalbudget für die kantonale Verwaltung Spitalinitiative Verfassungsänderungen zur Anpa
-
2020-11-29 Abstimmungsergebnisse E1 Volksinitiative vom 10. Oktober 2016 «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» - korrigierte Fassung
-
Abstimmungsergebnisse des Kantons Zug vom 29. November 2020 zur "Konzernverantwortungs-Initiative" - korrigierte Fassung
-
2010
-
Eidg. Volksabstimmungen 2010 Abstimmungsresultate
Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» und Gegenentwurf der Bundesversammlung
Volksinitiative «F
-
2020-11-29 Abstimmungsergebnisse E2 Volksinitiative vom 21. Juni 2018 «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» - korrigierte Fassung
-
Abstimmungsergebnisse des Kantons Zug vom 29. November 2020 zur "Kriegsmaterials-Initiative" - korrigierte Fassung
-
2018-06-10 Änderung der Kantonsverfassung
-
Abstimmungserläuterungen der Zuger Regierung zur Vorlage "Änderung der Kantonsverfassung (Anpassung an das Erwachsenenschutzrecht)"
-
2020
-
Überblick über die Eidgenössischen Abstimmungen 2019 im Kanton Zug - Abstimmungserläuterungen und Resultate. Volksinitiative vom 10. Oktober 2016 «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von
-
Tugium 7 (1991), 8-15
-
Die Erschliessung der Stadtzuger Rats- und Gemeindeprotokolle der Jahre 1471-1798
-
Finanzen
-
Regeste:
§ 7 FHG – Das Verwaltungsvermögen zeichnet sich gegenüber dem Finanzvermögen dadurch aus, dass es unmittelbar durch seinen Gebrauchswert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Das Finan
-
Art. 93 BGG
-
Regeste: – Sozialhilferechtliche Auflagen und Weisungen sind Zwischenentscheide, die nur eingeschränkt selbständig anfechtbar sind. Im vorliegenden Fall liegt kein nicht wiedergutzumachender Nachteil