-
1933.2 - Antwort des Regierungsrates
-
gemeinsame Rad-/Fussweg im Abschnitt Obermühle- bis Lindenstrasse wird lediglich durch die Erschlies- sungen des Baugebietes Obermühleweid und des Hammerguts gestört. Diese Erschliessungen 1933.2 - 13456 Seite
-
1934.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Grundsätzlich kann jede Umfahrungsstrasse (in diesem Falle der Stadttunnel) eine Erschlies- sungsfunktion mit nahen Anschlüssen besser wahrnehmen. Diese bedeuten aber gerade in städtischen Gebieten grosse
-
1962.2 - Antrag des Regierungsrates
-
(neu) 3. Erschliessungsplan 1 Der Erschliessungsplan bezweckt, Lage undAusdehnung von Erschlies- sungsanlagen festzulegen und das hierzu erforderliche Land auszuscheiden. 2 Ein Erschliessungsplan kann Baulinien- Strassen- und Niveaulinien sowie Vorschriften über die Finanzierung und den Unterhalt der Erschlies- sungsanlagen enthalten. § 32 4. Bebauungspläne 1 Gemeindliche Bebauungspläne bestimmen die Bauweise über eine
-
2014.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
tigen: − Im Raum Hirzel/Sihlbrugg liegen mehrere Bereiche in Grundwasserschutzzonen. Im Fas- sungsbereich S1 sind jegliche Bauten und Anlagen verboten, sofern sie nicht der Wasser- versorgung dienen.
-
2013.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Was die "Kapazitätssteigerung Thalwil - Baar" beinhaltet, wird auf Seite 133 des Vernehmlas- sungsberichts zu FABI ausgeführt: 'Zwischen Zürich und Zug ist das Fernverkehrsangebot auf vier Züge pro Stunde Interpellation. Vorerst muss klar gestellt werden, dass aufgrund der nun vorliegenden FABI-Vernehmlas- sungsvorlage primär das Finanzierungsmodell zur Diskussion steht. Diesbezüglich begrüsst der Regierungsrat
-
2002.7 - Antrag von Thomas Aeschi und Silvan Hotz zur 2. Lesung
-
Steuerge- setzes – und nicht erst in einer späteren Revision – wurde durch neun Vernehmlas- sungsteilnehmer gefordert. Mitunterzeichner: Andreas Hausheer, Steinhausen 300/mb
-
2024.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
-
Vorlage Nr. 2024.3 Laufnummer 13767 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für die Planung und den Bau der Umfahrung Cham-Hünenberg sowie für den Landerwerb Bericht und Antrag d
-
2025.2 - Antrag des Regierungsrates
-
BGS 215.35 4 § 153g Rechtsschutz 1 Gegen die Verfügung kann Einsprache beim Grundbuch- und Vermes- sungsamt erhoben werden. 2 Gegen den Einspracheentscheid des Grundbuch- undVermessungsamtes kann Beschwerde
-
2050.1a - Beilage
-
Zugerland Verkehrsbetrieben (ZVB) und als Anbindung einer Notfallachse genutzt werden. Arealerschlies- sungen sollten in Zug möglichst über Sammelstrassen wie die Aabachstrasse stattfinden (siehe 4.3). Es ist
-
1802.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Vorlage Nr. 1802.2 Laufnummer 13172 Interpellation der Alternativen Fraktion betreffend ein nachhaltiges Programm mit erneuerbaren Energien für den Kanton Zug (Vorlage Nr. 1802.1 - 13048) Antwort des