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1940.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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- ten die Leistung eingekauft, da diese Fahrten auf beiden Seen eine touristische Erschlies- sungsfunktion haben. Damit könnte die öffentliche Hand die Leistung im Fahrtenbereich weit- gehend definieren
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1962.4 - Antrag der Raumplanungskommission
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(neu) 3. Erschliessungsplan 1 Der Erschliessungsplan bezweckt, Lage undAusdehnung von Erschlies- sungsanlagen festzulegen und das hierzu erforderliche Land auszuscheiden. 2 Ein Erschliessungsplan kann Baulinien- Strassen- und Niveaulinien sowie Vorschriften über die Finanzierung und den Unterhalt der Erschlies- sungsanlagen enthalten. § 32 4. Bebauungspläne 1 Gemeindliche Bebauungspläne bestimmen die Bauweise über eine
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1962.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2011
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(neu) 3. Erschliessungsplan 1 Der Erschliessungsplan bezweckt, Lage undAusdehnung von Erschlies- sungsanlagen festzulegen und das hierzu erforderliche Land auszuscheiden. 2 Ein Erschliessungsplan kann Baulinien- Strassen- und Niveaulinien sowie Vorschriften über die Finanzierung und den Unterhalt der Erschlies- sungsanlagen enthalten. § 32 4. Bebauungspläne 1 Gemeindliche Bebauungspläne bestimmen die Bauweise über eine
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1962.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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(neu) 3. Erschliessungsplan 1 Der Erschliessungsplan bezweckt, Lage undAusdehnung von Erschlies- sungsanlagen festzulegen und das hierzu erforderliche Land auszuscheiden. 2 Ein Erschliessungsplan kann Baulinien- Strassen- und Niveaulinien sowie Vorschriften über die Finanzierung und den Unterhalt der Erschlies- sungsanlagen enthalten. § 32 4. Bebauungspläne 1 Gemeindliche Bebauungspläne bestimmen die Bauweise über eine
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1986.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Metropolitankonferenz Zürich, und sollen diesen Raum als Standort für nachhaltige Energielö- sungen stärken. Mit der Änderung vom 12. Juni 2009 des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissio-
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1986.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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intelligent steuer- baren Stromnetzen, zusammen hängt. Gerade die künftig an Gewicht zunehmenden Einspei- sungen aus Quellen erneuerbarer Energien erfordern es, dass die Netze nicht nur von punk- tuellen grossen
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1935.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Teil- revision in erster Lesung verabschiedet. Die Baudirektion hat inzwischen das Vernehmlas- sungsverfahren abgeschlossen. Die Verabschiedung der Vorlage zuhanden des Kantonsrats erfolgt voraussichtlich
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2036.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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ung (Tagesbetreuung) explizit als Gemeindeaufgabe zu nennen (§ 59 Abs. 1 Ziff. 13 Vernehmlas- sungsentwurf vom 31. Mai 2011). Die Zuständigkeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbe- hörde (KESB) soll aus d- nung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (KiBeV) auch nach zweitem Vernehmlas- sungsverfahren keine Akzeptanz gefunden hat, besteht kein Anlass mehr, eine kantonale Stelle für die Bewilligung
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2025.3a - Beilage
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Antrag Kommission vom 6. Mai 2011 Seite 10/21 tragungen und für die damit verbundenen Vermes- sungsarbeiten werden vom Kantonsrat festgesetzt und fallen in die Staatskasse. beim Regierungsrat Beschwerde Entkräftete neurechtliche Pfandtitel und Grundpfand- verschreibungen werden vom Grundbuch- und Vermes- sungsamt vernichtet, sofern ihm eine Aufbewahrung mit den Grundbuchbelegen nicht angezeigt erscheint. § 144a
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2025.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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hinfällig geworden sind oder deren Lage nicht mehr bestimmbar ist, wird vom Grundbuch- und Vermes- sungsamt angeordnet und durchgeführt. 2 Erstreckt sich die Bereinigung auf eine grössere Zahl von Dienstbarkei- BGS 215.35 4 § 153g Rechtsschutz 1 Gegen die Verfügung kann Einsprache beim Grundbuch- und Vermes- sungsamt erhoben werden. 2 Gegen den Einspracheentscheid des Grundbuch- undVermessungsamtes kann Beschwerde