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1582.2a - Beilage
und ein Jahr später die Vollziehungsverordnung zum Energiegesetz mit ihren detaillierten Verwei- sungen auf Regeln der Baukunde, wie sie der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein formuliert.
2733.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Luzern kennt die gleiche Regelung. Der Sicherheitsdirektor hat uns informiert, dass dazu keine Anpas- sungen der bestehenden Informatik-Infrastruktur notwendig sind.  Die Stawiko folgt mit 5 Ja-Stimmen bei
2737.2 - Antrag des Regierungsrats
(ID 1117) Synopse Teilrevision PBG – Teil 2: Anpassungen aufgrund von parlamentarischen Vorstössen und Erfahrungen aus der Praxis Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 11. April 2017; Vo
2737.3a - Beilage Synopse
(ID 1117) Spezial-Synopse Teilrevision PBG – Teil 2: Anpassungen aufgrund von parlamentarischen Vorstössen und Erfahrungen aus der Praxis Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 11. April
2682.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2682.2 Laufnummer 15437 Postulat von Daniel Thomas Burch, Andreas Hausheer, Manuel Brandenberg und Daniel Stadlin betreffend NFA Umverteilung nimmt immer groteskere Formen an (Vorlage Nr.
2687.2 - Antrag des Regierungsrats
r Versetzung in den Ruhestand besteht gegenüber dem Kanton wahlweise Anspruch auf eine Entlas- sungsrente anstelle der Abgangsentschädigung, wenn die Mitarbeiterin/der Mit- arbeiter im Zeitpunkt der Beendigung Amtsjahr um ein Mo- natsgehalt bis auf 12 Monatsgehälter nach 12 oder mehr Amtsjahren. Bemes- sungsgrundlage ist das Jahresgehalt einschliesslich Teuerungszulage, Sozialzu- lagen sowie Treue- und Erfah
2711.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
über- tragen und der Übergang der Zuständigkeit auf die Gemeinde an den Erhalt der Niederlas- sungsbewilligung (Ausweis C) geknüpft: Der Kanton gewährleistet «Sozialhilfe an Personen aus dem Asylbereich
2753.2 - Antwort des Regierungsrats
fügung zu stellen. Einige Fragen und existierende Zielkonflikte beim Sicherstellen des Wegwe i- sungsvollzugs bleiben aber ungeklärt. So wurde aus Sicht des Regierungsrats in den Erwä- gungen des Bundesgerichts ol l- zugs eine nachgeordnete Bedeutung zukommt, und richtet seine künftige Praxis im Wegwei- sungsvollzug folglich danach aus. 2. Beantwortung der Fragen 1. Welche Sofort-Massnahmen hat der Regierungsrat
1570.2a - Beilage
und ein Jahr später die Vollziehungsverordnung zum Energiegesetz mit ihren detaillierten Verwei- sungen auf Regeln der Baukunde, wie sie der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein formuliert.
1705.1 - Antwort des Regierungsrates
mel- den. Für den Fall der nicht fristgerechten und/oder nicht vollständigen Befolgung der Anwei- sungen wurden dem Stiftungsrat ausdrücklich weitergehende aufsichtsrechtliche Massnahmen angedroht, so

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