Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10626 Inhalte gefunden
§ 60 Auszahlung der Entschädigung und Rechtserwerb
1 Die Entschädigung wird 20 Tage nach ihrer rechtskräftigen Festsetzung zur Zahlung fällig. Die Entschädigung ist von diesem Zeitpunkt an, bei vorzeitiger Besitzeinweisung vom Tage der Besitzergrei
§ 17 Gemeindliche Bauvorschriften
1 Die  gemeindlichen Bauvorschriften legen die gemeindlichen Planungsmittel und Zonen fest. Sie bestimmen die in den einzelnen Zonen zulässige Nutzung, die Bauweise und Baudichte, die Gestaltung der
§ 22 Vollgeschosse
1 Vollgeschosse sind alle Geschosse von Gebäuden, ausser Unter-, Dach- und Attikageschosse. Bei zusammengebauten Gebäuden und bei Gebäuden, die in der Höhe oder in der Situation gestaffelt sind, wi
2017: Regierungsrat
Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung der nachträglichen Baubewilligung für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe . Er rügt insbesondere den mangelhaft erstellten Lärmbericht und beantragt die Einholung
Rechtsschutz, Vollstreckung und Strafbestimmungen
1 Der Rechtsschutz in Planungs- und Bausachen richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz. 2 Vorbehalten bleibt: a)  Baueinsprachen erfolgen vor dem Entscheid des Gemeinderates über das B
2014: Regierungsrat
Der Beschwerdeführer bringt vor, dass die Verwaltung, die nach dem eidgenössischen Energiegesetz obligatorische individuelle Heizkostenabrechnung nicht erstelle. Nach Verhandlungen mit der Baudirektio
2019: Entscheide gegen das Amt für Raum und Verkehr
Es geht um ein Baubewilligungsgesuch für einen Neubau ausserhalb der Bauzone . Das Verwaltungsgericht erwägt, dass die Bestimmung Art. 42 Abs. 3 lit. b RPV wonach es um Identität der Baute geht, rele
2018: Regierungsrat
Es geht um einen durch die Gemeindeversammlung genehmigten Bebauungsplan . Auf Beschwerde hin erwägt der Regierungsrat, dass die Vorinstanz die Beschwerdelegitimation nach § 41 Abs. 3 PBG und § 12 Ab
§ 52a0 Mehrwertabgabe als Sachleistung
1 Anstelle einer Barleistung kann die Mehrwertabgabe , das Einverständnis der Grundeigentümerschaft vorausgesetzt und vertraglich gesichert, auch als Sachleistung erfolgen. 2 Erfolgt die Mehrwerta
§ 52e Verwaltungsrechtlicher Vertrag bei Neueinzonungen
1 Der Gemeinderat kann die  Zuweisung von Land zur Bauzone von der Zusicherung der Eigentümerschaft abhängig machen, das Land ab Erreichen der Baureife innert einer festzusetzenden Frist zu überba

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch