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§ 60 Auszahlung der Entschädigung und Rechtserwerb
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1 Die Entschädigung wird 20 Tage nach ihrer rechtskräftigen Festsetzung zur Zahlung fällig. Die Entschädigung ist von diesem Zeitpunkt an, bei vorzeitiger Besitzeinweisung vom Tage der Besitzergrei
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§ 17 Gemeindliche Bauvorschriften
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1 Die gemeindlichen Bauvorschriften legen die gemeindlichen Planungsmittel und Zonen fest. Sie bestimmen die in den einzelnen Zonen zulässige Nutzung, die Bauweise und Baudichte, die Gestaltung der
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§ 22 Vollgeschosse
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1 Vollgeschosse sind alle Geschosse von Gebäuden, ausser Unter-, Dach- und Attikageschosse. Bei zusammengebauten Gebäuden und bei Gebäuden, die in der Höhe oder in der Situation gestaffelt sind, wi
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2017: Regierungsrat
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Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung der nachträglichen Baubewilligung für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe . Er rügt insbesondere den mangelhaft erstellten Lärmbericht und beantragt die Einholung
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Rechtsschutz, Vollstreckung und Strafbestimmungen
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1 Der Rechtsschutz in Planungs- und Bausachen richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz. 2 Vorbehalten bleibt: a) Baueinsprachen erfolgen vor dem Entscheid des Gemeinderates über das B
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2014: Regierungsrat
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Der Beschwerdeführer bringt vor, dass die Verwaltung, die nach dem eidgenössischen Energiegesetz obligatorische individuelle Heizkostenabrechnung nicht erstelle. Nach Verhandlungen mit der Baudirektio
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2019: Entscheide gegen das Amt für Raum und Verkehr
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Es geht um ein Baubewilligungsgesuch für einen Neubau ausserhalb der Bauzone . Das Verwaltungsgericht erwägt, dass die Bestimmung Art. 42 Abs. 3 lit. b RPV wonach es um Identität der Baute geht, rele
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2018: Regierungsrat
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Es geht um einen durch die Gemeindeversammlung genehmigten Bebauungsplan . Auf Beschwerde hin erwägt der Regierungsrat, dass die Vorinstanz die Beschwerdelegitimation nach § 41 Abs. 3 PBG und § 12 Ab
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§ 52a0 Mehrwertabgabe als Sachleistung
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1 Anstelle einer Barleistung kann die Mehrwertabgabe , das Einverständnis der Grundeigentümerschaft vorausgesetzt und vertraglich gesichert, auch als Sachleistung erfolgen. 2 Erfolgt die Mehrwerta
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§ 52e Verwaltungsrechtlicher Vertrag bei Neueinzonungen
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1 Der Gemeinderat kann die Zuweisung von Land zur Bauzone von der Zusicherung der Eigentümerschaft abhängig machen, das Land ab Erreichen der Baureife innert einer festzusetzenden Frist zu überba