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1715.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
g und für die Anwendung der Bildungsstandards im Sinne von Art. 7 der Vereinbarung eine Anpas- sungsfrist von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Vereinbarung (d.h.: zehn Kantone sind ihr 19 BGS 412.112 Aus- druck gebracht. Dabei ist zu erwähnen, dass im Zeitpunkt der Abstimmung über die Verfas- sungsvorlage das HarmoS-Konkordat bereits in der Vernehmlassung und somit bekannt war. Es bildete denn auch 12823 Im Kanton Zug führte die Direktion für Bildung und Kultur ein innerkantonales Vernehmlas- sungsverfahren bei den Gemeinden, den politischen Parteien, beim Lehrerinnen- und Lehrer- verein, bei Schule
1598.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
jeweils ab einer neuen Abrechnungsperiode wirksam. Durch die Verteilung der Abschreibungen und Verzin- sungen auf die ganze betriebliche Nutzungsdauer ergibt sich eine ausgeglichene Belastung. Die Lebensdauer
1763.1 - Motionstext
Es hat sich, ohne gesetzliche Grundlage, die Praxis entwickelt, dass bei einem Nichtüberwei- sungsantrag keine inhaltliche Debatte geführt werden darf. Dies kommt faktisch einem Redever- bot nahe. Beschliesst
1539.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1539.2 (Laufnummer 12439) INTERPELLATION VON BETTINA EGLER BETREFFEND EFFIZIENZ DES REGIONALEN ARBEITSVERMITTLUNGSZENTRUMS (RAV) ZUG (VORLAGE NR. 1539.1 - 12382) ANTWORT DES REG
1568.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
108 Abs. 4 E-StG zu weit. Der Regierungsrat ist aber mit der grossen Mehrheit der Vernehmlas- sungsteilnehmenden der Ansicht, dass die Aufzählung jener staatlichen Stellen, wel- chen weiterhin Auskünfte aus
1626.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
Kommis- sion mit der Beratung dieses Kantonsratsbeschlusses. Da es sich bei diesen Richtplananpas- sungen um völlig verschiedene Themenbereiche handelt, wurde der Antrag gestellt, dass diese beiden Rich
1643.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Gewässer Diese Bestimmungen haben sich weitgehend bewährt, weshalb diese Abschnitte keiner Anpas- sungen bedürfen. Einzig beim Inhalt der Konzession ist eine Ergänzung vorzusehen (§ 43). Das heutige Recht
1680.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
den teilweise nicht miteinander zu vereinbaren sind. Grundsätzlich begrüssen die Vernehmlas- sungsteilnehmenden eine Revision im Sozialhilfegesetz in dem Sinne, dass für die Zuständig- keit im Asylbereich
1680.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden können. Nach Diskussionen und Prüfung anderer Kantonslö- sungen hält der Regierungsrat die beantragte Variante der Aufteilung für die Beste. Personen mit gesichertem
1590.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission für das Gesundheitswesen
. Mit Bezug auf die Patientendokumentation hat der Regierungsrat im Vergleich zur Vernehmlas- sungsversion des Gesetzes eine Kehrtwende vorgenommen, indem das Archivgesetz zur An- wendung kommen soll.

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