Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10626 Inhalte gefunden
2016: Regierungsrat
Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, dass das Bauprojekt das Bauvolumen des Bebauungsplans überschreite und deshalb die Bestimmungen des Bebauungsplans verletzt seien. Die Baubewilligung sei aufz
2019: Regierungsrat
Es geht um eine  Baubewilligung einer dritten  Projektänderung bzw. die Dacheindeckung, die Vordacherweiterung, die Erweiterung der Verglasung des Dachgeschosses an der Fassade Nord-Ost sowie eine
§ 52a1 Veranlagung
1 Die kantonale Schätzungskommission ist zuständig für die Ermittlung des Mehrwerts sowie die Festlegung der  Mehrwertabgabe innerhalb Jahresfrist seit Rechtskraft der Zonenplan änderung bzw. des
§ 52a Mehrwertabgabe
1 Die Mehrwertabgabe gleicht Vorteile aus, die ausschliesslich entstehen durch a) erstmalige und dauerhafte Zuweisung von Boden zu Bauzonen; b) Zuweisung von Zonen des öffentlichen Interesses zu ande
2013: Regierungsrat
Der Beschwerdeführer rügt, der Gemeinderat habe sich geweigert, das in Frage stehende Grundstück, welches im Alleineigentum des Beschwerdeführers stehe, zu erschliessen. Zudem habe er sich geweigert,
Enteignung
1 Kanton und Gemeinden besitzen für öffentliche Zwecke das srecht. 2 Das Enteignungsrecht kann geltend gemacht werden für a)   den Bau, Ausbau und Betrieb von Strassen und Wegen sowie für künftige
2018: Verwaltungsgericht
Es geht um die Erstellung einer Arealbebauung . Die erste Baubewilligung der Gemeinde hob der Regierungsrat auf, dessen Entscheid das Verwaltungsgericht bestätigte. Auch die zweite Baubewilligung hob
2015: Regierungsrat
Der Gemeinderat erteilte die Baubewilligung zum Abbruch eines Holzschopfs und den Anbau einer Doppelgarage an das bestehende Wohnhaus. Dagegen wurde Beschwerde beim Regierungsrat erhoben. Die Beschw
§ 32c Mitbenutzung durch Private
1 Der  Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschliessungsanlagen, die  Mitbenutzung durch Dritte gegen volle Entschädigung zu dulden, sofern dies zu
§ 45 Ablauf des Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahrens
1 Das Baugesuch ist öffentlich aufzulegen. Es wird am ersten Tag und ein weiteres Mal während der Auflage im  Amtsblatt publiziert. 2 Wer vom Baugesuch besonders berührt ist und ein schutzwürdig

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch