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1664.2 - Antwort des Regierungsrates
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vor, ein- heitliche Grundsätze beim Entscheid über Wegweisungen zu entwickeln und diese in den Wei- sungen aufzunehmen. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -di- rektoren (KKJPD)
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1677.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1677.1 Laufnummer 12741 Jahresrechnung 2007 des Kantons Zug und Jahresrechnung 2007 der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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1678.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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möglich sein. - Leistungsauftrag, Globalbudget und KLR sind weiterzuführen, mit methodischen Anpas- sungen (soweit erforderlich). - Eine Genehmigung der Leistungsaufträge durch den Kantonsrat ist denkbar
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1678.5 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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Vorlage Nr. 1678.5 Laufnummer 12990 Änderung Gesetz über die Organisation der Staatsverwaltung (Organisationsgesetz) und Kantonsratsbeschluss zur Erprobung der Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag
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1579.2a - Beilage
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und ein Jahr später die Vollziehungsverordnung zum Energiegesetz mit ihren detaillierten Verwei- sungen auf Regeln der Baukunde, wie sie der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein formuliert.
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1697.2 - Antrag des Regierungsrates
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melden die AHV-pflichti- gen Löhne, entrichten die Beiträge und zahlen die Leistungen nach den Wei- sungen der Familienausgleichskassen an die Berechtigten aus. 2 Sie eröffnen den Entscheid den Arbeitnehmerinnen
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1588.2a - Beilage
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und ein Jahr später die Vollziehungsverordnung zum Energiegesetz mit ihren detaillierten Verwei- sungen auf Regeln der Baukunde, wie sie der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein formuliert.
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1587.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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über die bereits vom Chef des VBS angekündigte Analyse hinaus auszuleuchten und mögliche Lö- sungsvarianten darzulegen (vgl. Neue Zürcher Zeitung Nr. 286 vom 8./9. Dezember 2007, S. 16). Der zuständige
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1637.2 - Antwort des Regierungsrates
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beispielsweise mit einer zentralen Koordinationsstelle und einheitlichen Richtlinien zur Einwei- sungspraxis behoben werden könnte. Werden diese Massnahmen im Sinne von Sofortmass- nahmen konsequent umgesetzt beschneiden, sondern vor allem darum, eine geeignete Informationsplattform zu errichten, damit die Zuwei- sungen erleichtert werden können. Die Stadt Zug hat mit ihrer Koordinationsstelle entspre- chend gute E
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489.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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müssen laufend beurteilt und gleichzeitig muss vorsichtig weitergearbeitet werden. Die Fas- sungsarbeiten gestalteten sich schwieriger und umfangreicher als ursprünglich an- genommen. Die notwendige