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514.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
müssen laufend beurteilt und gleichzeitig muss vorsichtig weitergearbeitet werden. Die Fas- sungsarbeiten gestalteten sich schwieriger und umfangreicher als ursprünglich an- genommen. Die notwendige
427.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
müssen laufend beurteilt und gleichzeitig muss vorsichtig weitergearbeitet werden. Die Fas- sungsarbeiten gestalteten sich schwieriger und umfangreicher als ursprünglich an- genommen. Die notwendige
482.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
müssen laufend beurteilt und gleichzeitig muss vorsichtig weitergearbeitet werden. Die Fas- sungsarbeiten gestalteten sich schwieriger und umfangreicher als ursprünglich an- genommen. Die notwendige
999.09 - Änderungsanträge des Obergerichtes
en; 12. gegen Anordnungen des Einzelrich- ters bzw. des Strafgerichtspräsidenten im Überwei- sungsverfahren sowie im erstinstanzlichen Verfah- ren (§ 2 Abs. 2). 13. gegen Urteile nach § 69octies im Rah-
581.10b - Beilage 2
werden, wäh- rend andere lediglich mechanisch bedient werden sollten. Somit wäre der Erschlies- sungsbereich mit elektronischen Schlössern bestückt worden und die restlichen Türen mit einem Kaba-System. eine sorgfältige Betreuung des Projektes Strafanstalt erschwerten. Gleichwohl vermögen sie Unterlas- sungen auch in dieser Phase nicht zu entschuldigen. Wenn in der Bauherrensitzung Änderungen diskutiert,
754.09b - Beilage 2
werden, wäh- rend andere lediglich mechanisch bedient werden sollten. Somit wäre der Erschlies- sungsbereich mit elektronischen Schlössern bestückt worden und die restlichen Türen mit einem Kaba-System. eine sorgfältige Betreuung des Projektes Strafanstalt erschwerten. Gleichwohl vermögen sie Unterlas- sungen auch in dieser Phase nicht zu entschuldigen. Wenn in der Bauherrensitzung Änderungen diskutiert,
995.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zugewiesen worden wären. Das vorliegende Modell mit 200 Stellenprozenten wird aber befriedigende Lö- sungen ebenfalls zulassen, wenn es der Polizei gelingt, die Schulungen und In- struktionen professionell
2437.2 - Antwort des Regierungsrats
Kan- tonsrat vertretenen Parteien sind zur Vernehmlassung eingeladen worden. Das Vernehmlas- sungsverfahren läuft noch bis zum 10. Juni 2015. Es ist darüber hinaus vorgesehen, § 39 Abs. 1a des Gesetzes
2569.3b - Beilagen 2 bis 7
s er- fordern. Die Finanzdirektion hat im Auftrag des Regierungsrats das externe Vernehmlas- sungsverfahren durchgeführt. Ende November soll der Antrag betreffend die Gesetzes- änderungen zur Umsetzung
2569.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
erklärt: «Da es gemäss kantonalem Recht, trotz Konzessionierung durch den Bund, keine Erschlies- sungspflicht oder eine andere öffentliche Aufgabe für die Schifffahrtsgesellschaften zu erbrin- gen gibt, geht

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