Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

1442 Inhalte gefunden
1929.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
kann dies zu Verzögerungen führen, wenn ein Gesetz mit Ausführungsbestimmungen auf einen bestimmten Termin wirksam werden muss (z.B. auf den Beginn des Schuljahres). Verzögerungen entstehen auch beim Vollzug , das bereits auf Bundesebene nicht zeitgerecht verabschiedet wurde, jedoch auf einen bestimmten Termin hin wirksam werden sollte. Bereits eine einzige dem Parlament missliebige Verord- nungsbestimmung
2073.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Mai 2013
Referendums- frist oder nach Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regie- rungsrat festgelegten Termin in Kraft2). II. Keine Fremdänderungen. III. Keine Fremdaufhebungen. IV. Dieses Gesetz unterliegt Referendums- frist oder nach Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regie- rungsrat festgelegten Termin in Kraft4). Zug, 28. Februar 2013 Kantonsrat des Kantons Zug Der Präsident Hubert Schuler Der La
2500.1 - Motionstext
der Bundesversammlung ein: Der Bundesrat wird beauftragt, auf den staatsvertraglich nächstmöglichen Termin (12 Monate gemäss Art. 17 des Übereinkommens über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit fordert den Bundesrat auf, das völkerrechtliche Vertragswerk mit der OECD auf den nächstmög- lichen Termin zu kündigen. Die Motionärin bittet darum, auf Ausführungen darüber, wie „unrealistisch“, „schädlich“
2684.1 - Antwort des Regierungsrats
in die Schweiz gereist ist, konnte der We g- weisungsvollzug und die Verfügbarkeit der Familie zum Termin des Sonderflugs auf keine a n- dere Art und Weise sichergestellt werden. Zudem hatte sich ein Kind ermin wurde per Ende Oktober organisiert. Für den Fall der Überstellung nach Norwegen vor diesem Termin wurden sämtliche Arztberich- te nach Norwegen überliefert, wo die weiteren medizinischen Schritte
2762.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Probleme zu lösen: Vorverlegung des Termins für die Ständeratswahlen Der Termin für die Wahl der Ständeratsmitglieder ist im Rahmen der Totalrevision 2005 / 2006 mit dem Termin für die Nationalratswahlen zu «besondere Verhältnisse» gelten Wahltermine, die in die Ferien bzw. auf Festtage fallen. Solche Terminkonstellationen rechtfertigen eine Verschiebung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Regierungsrat machte zuzulassen, sofern die Ergän- zungswahl damit nicht um mehr als einen Monat verschoben wird. Bei der Terminfestse tzung ist stets zu bedenken, dass erhebliche staatspolitische und rechtsstaatliche Interessen
2762.5 - Antrag des Regierungsrats (WAG)
ei schreibt sämtliche Wahlen zwölf Wochen vor dem Wahltag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nachwahlen anzugeben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren Wahlendie Gesamterneuerungswahlen zwölf Wochen vor dem Wahltag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nachwahlen anzugeben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahl- gänge im Major
2443.2a - Beilage (Leistungsauftrag)
für Urgeschichte (KMUZ) 80 % innerhalb mit Bauherr- schaft vereinbartem Termin 70 % innerhalb mit Bauherr- schaft vereinbartem Termin Gleich 6 Aufarbeitung der Dokumenta- tion aller Untersuchungen zur Archivreife
2443.3a - Beilage (Leistungsauftrag)
Urgeschichte (KMUZ) 80 % innerhalb mit Bauherr- schaft vereinbartem Termin 8070 % innerhalb mit Bau- herrschaft vereinbartem Termin Gleich 6 Aufarbeitung der Dokumenta- tion aller Untersuchungen zur A
2762.11 - Antrag der Kommission (WAG)
schreibt sämtliche Wahlen zwölf Wochen vor dem Wahltag im Amtsblatt aus. Gleich- zeitig ist der Termin für allfällige Nachwahlen anzu- geben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Major die Gesamterneue- rungswahlen zwölf Wochen vor dem Wahltag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Ma- jorzverfahren anzugeben. Diese sind am
1300.24 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Dezember 2006
acht Wochen vor dem Wahl- tag im Amtsblatt auszuschreiben, unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen. § 30 Termin der Gesamterneuerungswahlen 1 Die Gesamterneuerungswahlen der Mitglieder des i schreibt sämtliche Wahlen acht Wochen vor dem Wahl- tag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nachwahlen anzugeben. § 62 Ergänzungswahlen 1 Ergänzungswahlen für Sitze, die während

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch