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2251.10 - Synopse
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Kantonsrat vertretenen Parteien und dem Büro des Kantonsrats nach der Schlussabstimmung umge- hend den Termin für die Volksabstimmung mit. 1) BGS 111.1 - 38 - [M13] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 1
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2251.14 - Ablauf der Referendumsfrist 4. November 2014
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Kantonsrat vertrete- nen Parteien und dem Büro des Kantonsrats nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. § 42 Fristen bei der Zustellung der Kantonsratsvorlagen 1 Die Kanto
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2251.07 - Ergebnis der 1. Lesung
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Kantonsrat vertrete- nen Parteien und dem Büro des Kantonsrats nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. 1) BGS 111.1 20 [Geschäftsnummer] § 42 Fristen bei der Zustellung der
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2218.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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i schreibt sämtliche Wahlen zehn1) Wochen vor dem Wahltag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nach- wahlen anzugeben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Major (geändert) 1 Sämtliche Wahlen sind von der Staatskanzlei zehn1) Wochen vor dem Wahltag unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren im Amtsblatt auszuschreiben
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2218.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. November 2013
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i schreibt sämtliche Wahlen zehn1) Wochen vor dem Wahltag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nach- wahlen anzugeben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Major (geändert) 1 Sämtliche Wahlen sind von der Staatskanzlei zehn3) Wochen vor dem Wahltag unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren im Amtsblatt auszuschreiben
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2218.2 - Antrag des Regierungsrates
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i schreibt sämtliche Wahlen zehn1) Wochen vor dem Wahltag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nach- wahlen anzugeben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Major (geändert) 1 Sämtliche Wahlen sind von der Staatskanzlei zehn3) Wochen vor dem Wahltag unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren im Amtsblatt auszuschreiben
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2274.9 - Ergebnis 2. Lesung; Volksabstimmung am 14. Juni 2015
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g3). Sie treten nach der Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgesetzten Termin in Kraft4). 2) Inkrafttreten am ... 3) BGS 111.1 4) Inkrafttreten am ... 3 [Geschäftsnummer] Zug
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2274.3a - Synopse
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Referendumsfrist oder nach der Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgesetzten Termin in Kraft3). Zug, Kantonsrat des Kantons Zug Der Präsident Der Landschreiber 1) Inkrafttreten am
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2274.2 - Antrag des Regierungsrats
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Referendumsfrist oder nach der Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgesetzten Termin in Kraft2). Zug, Kantonsrat des Kantons Zug Der Präsident Der Landschreiber 1) BGS 111.1 2) In-K
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2232.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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ohne Konsultation oder Information der Auftraggeberin und des PAS. Erst nach der Absage des Go-Live Termins vom September 2012 und der späteren Übernahme der Leitung durch RR Peter Hegglin be- trachtete der