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2251.10 - Synopse
Kantonsrat vertretenen Parteien und dem Büro des Kantonsrats nach der Schlussabstimmung umge- hend den Termin für die Volksabstimmung mit. 1) BGS 111.1 - 38 - [M13] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 1
2251.14 - Ablauf der Referendumsfrist 4. November 2014
Kantonsrat vertrete- nen Parteien und dem Büro des Kantonsrats nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. § 42 Fristen bei der Zustellung der Kantonsratsvorlagen 1 Die Kanto
2251.07 - Ergebnis der 1. Lesung
Kantonsrat vertrete- nen Parteien und dem Büro des Kantonsrats nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. 1) BGS 111.1 20 [Geschäftsnummer] § 42 Fristen bei der Zustellung der
2218.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
i schreibt sämtliche Wahlen zehn1) Wochen vor dem Wahltag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nach- wahlen anzugeben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Major (geändert) 1 Sämtliche Wahlen sind von der Staatskanzlei zehn1) Wochen vor dem Wahltag unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren im Amtsblatt auszuschreiben
2218.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. November 2013
i schreibt sämtliche Wahlen zehn1) Wochen vor dem Wahltag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nach- wahlen anzugeben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Major (geändert) 1 Sämtliche Wahlen sind von der Staatskanzlei zehn3) Wochen vor dem Wahltag unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren im Amtsblatt auszuschreiben
2218.2 - Antrag des Regierungsrates
i schreibt sämtliche Wahlen zehn1) Wochen vor dem Wahltag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nach- wahlen anzugeben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Major (geändert) 1 Sämtliche Wahlen sind von der Staatskanzlei zehn3) Wochen vor dem Wahltag unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren im Amtsblatt auszuschreiben
2274.9 - Ergebnis 2. Lesung; Volksabstimmung am 14. Juni 2015
g3). Sie treten nach der Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgesetzten Termin in Kraft4). 2) Inkrafttreten am ... 3) BGS 111.1 4) Inkrafttreten am ... 3 [Geschäftsnummer] Zug
2274.3a - Synopse
Referendumsfrist oder nach der Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgesetzten Termin in Kraft3). Zug, Kantonsrat des Kantons Zug Der Präsident Der Landschreiber 1) Inkrafttreten am
2274.2 - Antrag des Regierungsrats
Referendumsfrist oder nach der Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgesetzten Termin in Kraft2). Zug, Kantonsrat des Kantons Zug Der Präsident Der Landschreiber 1) BGS 111.1 2) In-K
2232.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ohne Konsultation oder Information der Auftraggeberin und des PAS. Erst nach der Absage des Go-Live Termins vom September 2012 und der späteren Übernahme der Leitung durch RR Peter Hegglin be- trachtete der

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