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2218.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
lediglich fes t- gehalten, dass bei der öffentlichen Ausschreibung der Hauptwahlen gleichzeitig der Termin - nur dieser - für die Nachwahlen anzugeben ist. Die Ausschreibung der einzelnen Nachwahl nach den
1173.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Nr. 1186.1 - 11323) - Tännler Heinz. Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (WAG; Termin für die Gesamterneuerungswahlen) 08.11.2002, M (Vorlage Nr. 1064.1 - 11008) - Tännler Heinz. Unv
Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen
Prüfungen von zugewiese- nen Fahrzeugen aus dem Kanton AG Terminverschiebungen im glei- chen Umfang wie das Strassenverkehrsamt AG. c) Wird ein Termin für eine Fahrzeugprüfung nicht eingehalten, so orien-
Reglement über die Beiträge für den obligatorischen Fremdsprachenaufenthalt der kantonalen Mittelschulen (Beiträge Fremdsprachenaufenthalt)
zuständigen Person einzureichen. Für die Ge­ suchseinreichung kann die Schule einen einheitlichen Termin festlegen. 3 Ergeht die definitive Zusage für den Fremdsprachenaufenthalt nicht min­ destens zwei
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
Kantonsrat vertrete­ nen Parteien und dem Büro des Kantonsrats nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. § 42 Fristen bei der Zustellung der Kantonsratsvorlagen 1 Die Kanto
Reglement über die Diplomprüfung an der Höheren Fachschule für Wirtschaft (Prüfungsreglement HFW)
Kandidaten haben sich schriftlich bis zu dem von der Prüfungsleiterin oder dem Prüfungsleiter bestimmten Termin anzumel- den. 2 Zu den Prüfungen wird nur zugelassen, wer die Prüfungsgebühr vor dem ersten Prüf
Konkordat über die Fischerei im Zugersee
durch die beteiligten Kantone und mit der Genehmigung durch den Bundesrat1) in Kraft. 2 Auf diesen Termin wird das Konkordat betreffend die Fischerei im Zuger- see vom 28. Mai 19252) aufgehoben. 1) Vgl.
Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW)
Gründen zu Einzelprüfungen nicht antreten können, haben dies der Prüfungsleitung vor dem betreffenden Termin mitzuteilen. 2 Die Studentin bzw. der Student hat bis spätestens zehn Tage nach dem Prüfungstermin
Verordnung über das Pfandleihgewerbe (Pfandleihverordnung)
betragsmässig aufgeführt sein. 4 215.56 § 13 Amtlicher Verkauf 1 Ist das Pfand auf den vereinbarten Termin nicht ausgelöst worden, so hat die Pfandleiherin oder der Pfandleiher die Verpfänderin oder den
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG)
Referendumsfrist oder nach Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgelegten Termin in Kraft2). 1) GS 22, 95; die Änderungen sind im GG publiziert (BGS 171.1) 2) Inkrafttreten am 1

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