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2218.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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lediglich fes t- gehalten, dass bei der öffentlichen Ausschreibung der Hauptwahlen gleichzeitig der Termin - nur dieser - für die Nachwahlen anzugeben ist. Die Ausschreibung der einzelnen Nachwahl nach den
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1173.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Nr. 1186.1 - 11323) - Tännler Heinz. Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (WAG; Termin für die Gesamterneuerungswahlen) 08.11.2002, M (Vorlage Nr. 1064.1 - 11008) - Tännler Heinz. Unv
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Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen
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Prüfungen von zugewiese- nen Fahrzeugen aus dem Kanton AG Terminverschiebungen im glei- chen Umfang wie das Strassenverkehrsamt AG. c) Wird ein Termin für eine Fahrzeugprüfung nicht eingehalten, so orien-
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Reglement über die Beiträge für den obligatorischen Fremdsprachenaufenthalt der kantonalen Mittelschulen (Beiträge Fremdsprachenaufenthalt)
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zuständigen Person einzureichen. Für die Ge suchseinreichung kann die Schule einen einheitlichen Termin festlegen. 3 Ergeht die definitive Zusage für den Fremdsprachenaufenthalt nicht min destens zwei
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Kantonsrat vertrete nen Parteien und dem Büro des Kantonsrats nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. § 42 Fristen bei der Zustellung der Kantonsratsvorlagen 1 Die Kanto
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Reglement über die Diplomprüfung an der Höheren Fachschule für Wirtschaft (Prüfungsreglement HFW)
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Kandidaten haben sich schriftlich bis zu dem von der Prüfungsleiterin oder dem Prüfungsleiter bestimmten Termin anzumel- den. 2 Zu den Prüfungen wird nur zugelassen, wer die Prüfungsgebühr vor dem ersten Prüf
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Konkordat über die Fischerei im Zugersee
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durch die beteiligten Kantone und mit der Genehmigung durch den Bundesrat1) in Kraft. 2 Auf diesen Termin wird das Konkordat betreffend die Fischerei im Zuger- see vom 28. Mai 19252) aufgehoben. 1) Vgl.
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Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW)
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Gründen zu Einzelprüfungen nicht antreten können, haben dies der Prüfungsleitung vor dem betreffenden Termin mitzuteilen. 2 Die Studentin bzw. der Student hat bis spätestens zehn Tage nach dem Prüfungstermin
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Verordnung über das Pfandleihgewerbe (Pfandleihverordnung)
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betragsmässig aufgeführt sein. 4 215.56 § 13 Amtlicher Verkauf 1 Ist das Pfand auf den vereinbarten Termin nicht ausgelöst worden, so hat die Pfandleiherin oder der Pfandleiher die Verpfänderin oder den
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG)
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Referendumsfrist oder nach Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgelegten Termin in Kraft2). 1) GS 22, 95; die Änderungen sind im GG publiziert (BGS 171.1) 2) Inkrafttreten am 1