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Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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Kanton Zug 414.413 Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR) Vom 14. Juni 2013 (Stand 4. Februar 2017) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons
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Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel)
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sich. Art. 19 Austritt 1 Die Entlassung erfolgt am letzten Tag der Strafe um 08:00 Uhr. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, wird sie auf den Vortag vorverlegt. Die Gefangenen
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Kantonsrat vertrete- nen Parteien und dem Büro des Kantonsrats nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. § 42 Fristen bei der Zustellung der Kantonsratsvorlagen 1 Die Kanto
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332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
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Austritt und Entlassung 1 Die Entlassung erfolgt am letzten Tag der Strafe um 08:00 Uhr. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, wird sie auf den Vortag vorverlegt. Die Gefangenen
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1774.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Staatskanzlei schreibt sämtlicheWahlen zehnWochen vor demWahl- tag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nachwahlen anzugeben. II. Diese Änderung unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss von der Staatskanzlei zehnWochen vor demWahl- tag im Amtsblatt auszuschreiben, unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren. § 30 Abs. 1 1 Die Gesam
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1774.2 - Antrag des Regierungsrates
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Staatskanzlei schreibt sämtlicheWahlen zehnWochen vor demWahl- tag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nachwahlen anzugeben. II. Diese Änderung unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss von der Staatskanzlei zehnWochen vor demWahl- tag im Amtsblatt auszuschreiben, unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren. § 30 Abs. 1 1 Die Gesam
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1757.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Verwaltungsrat die Einbe- rufung einer ausserordentlichen Generalversammlung auf den nächstmöglichen Termin zu ver- langen und die Neubesetzung des Verwaltungsrates zu traktandieren." Mit Datum vom 22. Dezember
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1762.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Verwaltungsrat die Einbe- rufung einer ausserordentlichen Generalversammlung auf den nächstmöglichen Termin zu ver- langen und die Neubesetzung des Verwaltungsrates zu traktandieren." Mit Datum vom 22. Dezember
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1764.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Verwaltungsrat die Einbe- rufung einer ausserordentlichen Generalversammlung auf den nächstmöglichen Termin zu ver- langen und die Neubesetzung des Verwaltungsrates zu traktandieren." Mit Datum vom 22. Dezember
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1764.1 - Postulatstext
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Verwaltungsrat die Einberufung einer ausserordentlichen Generalver- sammlung auf den nächstmöglichen Termin zu verlangen und die Neubesetzung des Verwal- tungsrates zu traktandieren." 300/mb