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Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
Kanton Zug 414.413 Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR) Vom 14. Juni 2013 (Stand 4. Februar 2017) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons
Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel)
sich. Art. 19 Austritt 1 Die Entlassung erfolgt am letzten Tag der Strafe um 08:00 Uhr. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, wird sie auf den Vortag vorverlegt. Die Gefangenen
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
Kantonsrat vertrete- nen Parteien und dem Büro des Kantonsrats nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. § 42 Fristen bei der Zustellung der Kantonsratsvorlagen 1 Die Kanto
332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
Austritt und Entlassung 1 Die Entlassung erfolgt am letzten Tag der Strafe um 08:00 Uhr. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, wird sie auf den Vortag vorverlegt. Die Gefangenen
1774.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Staatskanzlei schreibt sämtlicheWahlen zehnWochen vor demWahl- tag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nachwahlen anzugeben. II. Diese Änderung unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss von der Staatskanzlei zehnWochen vor demWahl- tag im Amtsblatt auszuschreiben, unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren. § 30 Abs. 1 1 Die Gesam
1774.2 - Antrag des Regierungsrates
Staatskanzlei schreibt sämtlicheWahlen zehnWochen vor demWahl- tag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nachwahlen anzugeben. II. Diese Änderung unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss von der Staatskanzlei zehnWochen vor demWahl- tag im Amtsblatt auszuschreiben, unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren. § 30 Abs. 1 1 Die Gesam
1757.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Verwaltungsrat die Einbe- rufung einer ausserordentlichen Generalversammlung auf den nächstmöglichen Termin zu ver- langen und die Neubesetzung des Verwaltungsrates zu traktandieren." Mit Datum vom 22. Dezember
1762.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Verwaltungsrat die Einbe- rufung einer ausserordentlichen Generalversammlung auf den nächstmöglichen Termin zu ver- langen und die Neubesetzung des Verwaltungsrates zu traktandieren." Mit Datum vom 22. Dezember
1764.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Verwaltungsrat die Einbe- rufung einer ausserordentlichen Generalversammlung auf den nächstmöglichen Termin zu ver- langen und die Neubesetzung des Verwaltungsrates zu traktandieren." Mit Datum vom 22. Dezember
1764.1 - Postulatstext
Verwaltungsrat die Einberufung einer ausserordentlichen Generalver- sammlung auf den nächstmöglichen Termin zu verlangen und die Neubesetzung des Verwal- tungsrates zu traktandieren." 300/mb

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