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1962.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
beitreten, aber die Frist für die Umsetzung der IVHB in den Gemeinden soll auf den spätest möglichen Termin festgelegt werden, d.h. bis Ende 2025. Die Umsetzung der IVHB in den Gemeinden soll frühestens bei
2025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bundesrat plant eine In Kraft-Setzung per 1. Januar 2012. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass dieser Termin nochmals verschoben wird. Um die nötige Flexibilität zu gewährleisten, sieht die Revi- sionsvorlage welches bei Handänderungen als "Handänderungsgebühren" bezeichnete Gemengsteuern auslöste. Diese Terminologie ist im geltenden Gesetz über den Gebüh- rentarif im Grundbuchwesen vom 27. September 2007 (Ge
1774.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. November 2009
Staatskanzlei schreibt sämtlicheWahlen zehnWochen vor demWahl- tag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nachwahlen anzugeben. II. Diese Änderung unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss geändert: § 29 SämtlicheWahlen sind von der Staatskanzlei zehnWochen vor demWahl- tag unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren im Amtsblatt auszuschreiben
1846.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2 Schulraumplanung Der Kanton Zug benötigt ab Sommer 2013 (bevorzugter, aber nicht realisierbarer Termin der DBK) zusätzliche Schulräume für die Sekundarstufe II. Am 26. Juni 2007 beschloss der Regierungsrat Seite 14 4.12 Projektierungskredit Seite 15 4.13 Planungs- und Ausführungsverfahren Seite 15 4.14 Termine Seite 16 Seite 2/21 1846.1 - 13141 5. WIRTSCHAFTSMITTELSCHULE (WMS) UND FACHMITTELSCHULE (FMS) IN Seite 18 5.11 Projektierungskredit Seite 19 5.12 Planungs- und Ausführungsverfahren Seite 19 5.13 Termine Seite 19 6. Auswirkung auf die Jahresrechnung Seite 20 7. Antrag Seite 21 Beilagen 1846.1 - 13141
2017.2 - Antwort des Regierungsrates
Zustimmung der Besteller und der Bestellerin auf den 30. November 2010 verlängert worden. Dieser Termin war zwar eingehalten worden, das Werk konnte jedoch wegen massiver Fehler und Performance-Problemen von der Systemlieferantin nicht beachtet. Frage 12 Wenn Nein: Was wären die Folgen terminlich und finanziell? Terminlich ist die Lieferantin des Projekts "Einwohnerkontrollregister" im Verzug. Über die Fol- beziehen und Schadenersatzforderungen vorbehalten blieben. Frage 3 Können die vom Bund geforderten Termine für das Umsetzen der Applikationssoftware auf 2012 eingehalten werden? Die Änderungen des ZGB, die
2020.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
"im Auto am Geschlechtsteil zu streicheln und alles zu machen" (BGE 134 IV 269). Am vereinbarten Termin traf "Jérôme" indes nicht auf ein 13-jähriges Mädchen, sondern auf die Polizei. Im darauf folgenden
2025.3a - Beilage
Bereinigungskommission5) zugestellte Aufforderung hin, sein Kapital auf den nächsten gesetzlichen Termin zu kündigen und innert kürzester Frist zur Ablösung zu bringen. Die abgelösten Hypothekarti- tel
2073.4a - Beilage
Referendumsfrist oder nach Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat fest- gelegten Termin in Kraft. §15 (bisher 13) unverändert . Seite 9/9 Antrag des Regierungsrates vom 6. September 2011
2073.7 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Referendumsfrist oder nach Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgelegten Termin in Kraft.2) Zug, ………………… 2013 Kantonsrat des Kantons Zug Die Präsidentin Vreni Wicky Der Landschreiber
2073.2 - Antrag des Regierungsrates
Referendumsfrist oder nach Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgelegten Termin in Kraft.2) Zug, ………………… 2011 Kantonsrat des Kantons Zug Die Präsidentin Vreni Wicky Der Landschreiber

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