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1598.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kraft ist. Hauptargumente gegen die Vereinbarung waren (wie oben erwähnt) die Unklarheiten über den Termin und die konkreten Auswirkungen des Inkrafttretens der NFA, das Mitwirken weiterer Kantone sowie das
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1649.4 - Synopse
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Referendumsfrist oder nach annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgelegten Termin in Kraft. Zug, ………… 2008 Seite 11/10 1649.4 - 12784
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1649.2 - Antrag des Regierungsrates
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Referendumsfrist oder nach Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgelegten Termin in Kraft.3) Zug, ………………… 2008 Kantonsrat des Kantons Zug Der Präsident Karl Betschart Der Landschreiber
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1649.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
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Referendumsfrist oder nach Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgelegten Termin in Kraft1). Zug, 30. Oktober 2008 Kantonsrat des Kantons Zug Der Präsident Karl Betschart Der La
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1649.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Referendumsfrist oder nach Annahme in der Volksabstimmung an einem vom Regierungsrat festgelegten Termin in Kraft1). Zug, ………………… 2008 Kantonsrat des Kantons Zug Der Präsident Karl Betschart Der Landschreiber
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1590.13 - Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 9. September 2008 zur 2. Lesung
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Vorlage 1590.13 Laufnummer 12854 Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz, GesG) Ergänzung § 70 i.S. Anpassung Gesetz über das Zentralspital Bericht und Antrag des Regierungsr
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1608.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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12917 IV. TERMINE Die Motion verlangt, dass die Velowegverbindung möglichst bald umzusetzen sei. Bezüglich des Realisierungszeitpunktes sind folgende Randbedingungen zu beachten: − Geforderter Termin für die ZUGERSTRASSE ZWISCHEN ALPENBLICK UND KOLLERMÜHLE AUS DEM JAHRE 1995 III. WAS HAT SEIT 2004 GEÄNDERT? IV. TERMINE V. ANTRAG I. HEUTIGE SITUATION a. Linienführungen Im Gebiet Alpenblick-Kollermühle verlaufen heute
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2419.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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frühestens am 8. März 2015 - dem ersten eidgenössi- schen Abstimmungstermin im 2015 - möglich sein; der Termin für einen allfälligen zweiten Wahl- gang wäre der 14. Juni 2015 (gemäss § 29 Wahl- und Abstimmungsgesetz Wahlen Seite 2/3 2419.1 - 14732 von der Staatskanzlei zwölf Wochen vor dem Wahltag unter Angabe des Termins für allfällige Er- gänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren im Amtsblatt auszuschreiben)
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2569.4a - Synopse
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finanziellen Notlage sechs Monate vor der Geburt ausgerichtet, wenn der ärztlich berechnete Geburts- termin im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2017 liegt und die ab dem Geburtstermin längstens sechs Monate Rechtschreib- und Darstellungsfehler; b) falsche Zahlen und Nummerierungen; c) falsche Verweise; d) terminologische Unstimmigkeiten. 3 Formelle Berichtigungen an der Verfassung des Kantons Zug sowie an Gesetzen
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581.08 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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danach die vom Hochbauamt nicht akzeptierten Mehrkostenforderungen bereinigt werden könnten. Diesen Termin konnte die GU nicht einhalten. Die Bauabrechnung verzögerte sich im Gegenteil um Monate. B.8 INT ch sind.» Am 28. November 2000 hat der Stadtrat von Zug die Baubewilligung erteilt. Mit einem Terminverzug von einem Monat wurde die alte Strafanstalt in den Monaten April und Mai 2001 rückgebaut. Im Juni das Hochbauamt die GU-Submission im offenen Verfahren durch. Vier Generalunternehmungen haben termingerecht ihre Angebote eingereicht. Das günstigste Angebot betrug 11,40 Mio. Franken, zwei Angebote lagen