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2183.1a - Beilage
Geschäfte erfordern. Die Frau Landammann oder der Land- ammann kann weitere Sitzungen anordnen. 2 Der Termin ist den Mitgliedern durch die Kanzlei schriftlich anzuzei- gen. 2 Die Landschreiberin oder der L
2198.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
des Kindergartens berechtigt. Ist aus Sicht der Erziehungsberechtigten der für ihr Kind geltende Termin des obligatorischen Schuleintritts, d.h. des Eintritts in den obligatorischen Kindergarten verfrüht wird dieser Auftrag umgesetzt. Vereinheitlichung Terminologie Einer rein formellen Bereinigung kommt die Vereinheitlichung und Klärung der Terminologie gleich. Im ganzen Gesetz ist neu nicht mehr von Vorschule § 5 Abs. 2 SchulG bereits den Eintritt in den obligatorischen Kindergarten. Die dafür geltenden Termine sind in § 6 Abs. 1 SchulG festgelegt. Danach müssen diejenigen Kinder, die Ende Februar das fünfte
1191.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Nr. 1186.1 - 11323) - Tännler Heinz. Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (WAG; Termin für die Gesamterneuerungswahlen) 08.11.2002, M (Vorlage Nr. 1064.1 - 11008) - Tännler Heinz. Unv
1210.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
danach die vom Hochbauamt nicht akzeptierten Mehrkostenforderungen bereinigt werden könnten. Diesen Termin konnte die GU nicht einhalten. Die Bauabrechnung verzögerte sich im Gegenteil um Monate. B.8 INT ch sind.» Am 28. November 2000 hat der Stadtrat von Zug die Baubewilligung erteilt. Mit einem Terminverzug von einem Monat wurde die alte Strafanstalt in den Monaten April und Mai 2001 rückgebaut. Im Juni das Hochbauamt die GU-Submission im offenen Verfahren durch. Vier Generalunternehmungen haben termingerecht ihre Angebote eingereicht. Das günstigste Angebot betrug 11,40 Mio. Franken, zwei Angebote lagen
1230.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2004 ist die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Kantonsgerichtes nötig. Der Regierungsrat setzte den Termin für die Ersatzwahl auf den 16. Mai 2004 an. Innert der Eingabefrist (Montag, 5. April 2004, 18.00
2170.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ei schreibt sämtliche Wahlen zwölf Wochen vor dem Wahltag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nach- wahlen anzugeben. § 64 Abs. 2 2 Die Staatskanzlei schreibt die Wahlen spätestens Ausschreibung Sämtliche Wahlen sind von der Staatskanzlei zwölf Wochen vor dem Wahltag unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren im Amtsblatt auszuschreiben
2170.04 - Antrag des Regierungsrates
ei schreibt sämtliche Wahlen zwölf Wochen vor dem Wahltag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nach- wahlen anzugeben. § 64 Abs. 2 2 Die Staatskanzlei schreibt die Wahlen spätestens Ausschreibung Sämtliche Wahlen sind von der Staatskanzlei zwölf Wochen vor dem Wahltag unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren im Amtsblatt auszuschreiben
2170.17 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. Juli 2013
ei schreibt sämtliche Wahlen zwölf Wochen vor dem Wahltag im Amtsblatt aus. Gleichzeitig ist der Termin für allfällige Nach- wahlen anzugeben. § 64 Abs. 2 (geändert) 2 Die Staatskanzlei schreibt die Wahlen (geändert) 1 Sämtliche Wahlen sind von der Staatskanzlei zwölf Wochen vor dem Wahltag unter Angabe des Termins für allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren im Amtsblatt auszuschreiben
2075.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
er in Planung ("mapSo- lar"). Derzeit steht "mapSolar" als interne Testversion zur Verfügung; der Termin für die Verö f- fentlichung ist noch nicht festgelegt. Aktivitäten sind auch auf Bundesebene zu
1457.1 - Interpellationstext
„Umfahrung Cham-Hünenberg“ schon festgelegt? Wenn Ja, auf welches Datum? 2. Falls der Regierungsrat den Termin tatsächlich auf den 11. März 2007 festge- legt hat: Mit welcher Begründung verschiebt der Regierungsrat

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