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1467.1 - Motionstext
zulasten des FinöV-Fonds prioritär wieder aufgenommen und dieses Grosspro- jekt auf den nächst möglichen Termin realisiert wird. 1467.1 - 12134 3 3. Die Standesinitiative ist rechtzeitig der Bundesversammlung
1483.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der Zeitpunkt des Inkrafttretens der NFA vom Bundesrat noch nicht definitiv bestimmt ist, wird der Termin des Inkrafttretens der ZFA noch of- fen gelassen. Der Regierungsrat legt das Inkrafttreten nach
1355.2 - Antwort des Regierungsrates
wer- den. Das ASTRA hat stets erklärt, dass der Bund die Planung, welche sich an einen engen Terminrahmen halten muss, befürwortet und ebenfalls fördert. 4. Welche weiteren Massnahmen plant der Regierungsrat
1360.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
D. KANTON ZUG VORLAGE NR. 1360.1 (Laufnummer 11790) GESETZESINITIATIVEN "EINE FREMDSPRACHE AUF DER PRIMARSTUFE" UND "KEIN ABBAU BEIM HANDWERKLICHEN GESTALTEN" BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VO
2251.06 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (resp. Diverse)
Kantonsrat vertretenen Parteien und dem Büro des Kantonsrates nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. 2 Wenn die Kommission eine Erstreckung der Verhand- lungsfrist im Sinne tungsaufträge sowie die Verwaltungsberichte der staat- lichen Anstalten; 3. (unverändert, ausser terminologisch neu "Geschäftsbe- richte" anstatt "Rechenschaftsbericht") 4. Rechnung des Staates und seiner
1168.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1168.1 (Laufnummer 11278) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND PLANUNGS- UND PROJEKTIERUNGSKREDITE ÖFFENTLICHER VERKEHR BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 9. SEPTEMBER 2003 S
2251.01b - Beilage 2
Kantonsrat vertretenen Parteien und dem Büro des Kantonsrates nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. 2 Wenn die Kommission eine Erstreckung der Verhandlungsfrist im Sin- Leistungsaufträge sowie die Ver- waltungsberichte der staatlichen Anstalten; 3. (unverändert, ausser terminologisch neu "Geschäftsberichte" anstatt "Rechenschaftsbericht") 4. Rechnung des Staates und seiner Anstalten;
1077.2 - Antwort des Regierungsrates
Seither und auch auf Aufforderung des Amtes vom 30. Januar 2003 hin, wenigstens einen verbindlichen Termin für die Einreichung des vollständigen Verteilungsplans samt Expertenbericht bekannt zu geben, hat
2251.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
Kantonsrat vertretenen Parteien und dem Büro des Kantonsrates nach der Schluss- abstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. 2 Wenn die Kommission eine Erstreckung der Verhandlungsfrist im Sinne Leistungsaufträge sowie die Verwaltungsberichte der staatlichen Anstal- ten; 3. (unverändert, ausser terminologisch neu "Ge- schäftsberichte" anstatt "Rechenschaftsbe- richt") 4. Rechnung des Staates und seiner
2337.2 - Antwort des Regierungsrates
und die Ausübung der Beistandschaft zu erstatten. Bei neuen Beiständinnen oder Beiständen wird der Termin für die Berichterstattung zuerst auf ein Jahr ab Entscheiddatum festgelegt. Gestützt auf Art. 410

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