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1467.1 - Motionstext
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zulasten des FinöV-Fonds prioritär wieder aufgenommen und dieses Grosspro- jekt auf den nächst möglichen Termin realisiert wird. 1467.1 - 12134 3 3. Die Standesinitiative ist rechtzeitig der Bundesversammlung
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1483.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Zeitpunkt des Inkrafttretens der NFA vom Bundesrat noch nicht definitiv bestimmt ist, wird der Termin des Inkrafttretens der ZFA noch of- fen gelassen. Der Regierungsrat legt das Inkrafttreten nach
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1355.2 - Antwort des Regierungsrates
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wer- den. Das ASTRA hat stets erklärt, dass der Bund die Planung, welche sich an einen engen Terminrahmen halten muss, befürwortet und ebenfalls fördert. 4. Welche weiteren Massnahmen plant der Regierungsrat
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1360.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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D. KANTON ZUG VORLAGE NR. 1360.1 (Laufnummer 11790) GESETZESINITIATIVEN "EINE FREMDSPRACHE AUF DER PRIMARSTUFE" UND "KEIN ABBAU BEIM HANDWERKLICHEN GESTALTEN" BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VO
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2251.06 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (resp. Diverse)
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Kantonsrat vertretenen Parteien und dem Büro des Kantonsrates nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. 2 Wenn die Kommission eine Erstreckung der Verhand- lungsfrist im Sinne tungsaufträge sowie die Verwaltungsberichte der staat- lichen Anstalten; 3. (unverändert, ausser terminologisch neu "Geschäftsbe- richte" anstatt "Rechenschaftsbericht") 4. Rechnung des Staates und seiner
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1168.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1168.1 (Laufnummer 11278) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND PLANUNGS- UND PROJEKTIERUNGSKREDITE ÖFFENTLICHER VERKEHR BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 9. SEPTEMBER 2003 S
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2251.01b - Beilage 2
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Kantonsrat vertretenen Parteien und dem Büro des Kantonsrates nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. 2 Wenn die Kommission eine Erstreckung der Verhandlungsfrist im Sin- Leistungsaufträge sowie die Ver- waltungsberichte der staatlichen Anstalten; 3. (unverändert, ausser terminologisch neu "Geschäftsberichte" anstatt "Rechenschaftsbericht") 4. Rechnung des Staates und seiner Anstalten;
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1077.2 - Antwort des Regierungsrates
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Seither und auch auf Aufforderung des Amtes vom 30. Januar 2003 hin, wenigstens einen verbindlichen Termin für die Einreichung des vollständigen Verteilungsplans samt Expertenbericht bekannt zu geben, hat
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2251.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
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Kantonsrat vertretenen Parteien und dem Büro des Kantonsrates nach der Schluss- abstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. 2 Wenn die Kommission eine Erstreckung der Verhandlungsfrist im Sinne Leistungsaufträge sowie die Verwaltungsberichte der staatlichen Anstal- ten; 3. (unverändert, ausser terminologisch neu "Ge- schäftsberichte" anstatt "Rechenschaftsbe- richt") 4. Rechnung des Staates und seiner
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2337.2 - Antwort des Regierungsrates
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und die Ausübung der Beistandschaft zu erstatten. Bei neuen Beiständinnen oder Beiständen wird der Termin für die Berichterstattung zuerst auf ein Jahr ab Entscheiddatum festgelegt. Gestützt auf Art. 410