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1487.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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zulasten des FinöV-Fonds prioritär wieder aufgenommen und dieses Grosspro- jekt auf den nächst möglichen Termin realisiert wird. 3. Die Standesinitiative ist rechtzeitig der Bundesversammlung einzureichen, so
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3313.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Wahl- oder Abstimmungstermins auf einen der vorgenannten Termine die Kosten für den Support vermeiden. Wenn eine Gemeinde zu einem anderen Termin eine Wahl oder Abstimmung durchführen möchte, ist es jedoch aft vom 18. April 1999 [SR 101]). 4.3. §§ 35 und 36 In diesen Bestimmungen sind die Fristen und Termine festgehalten, die es nach Wahlanmelde- schluss bei der Bereinigung der Wahlvorschläge während des nsgesetz, GOG; BGS 161.1) vom 26. August 2010, so ver- schieben sich die jeweiligen Fristen und Termine gemäss § 30a Abs. 1 WAG auf den nächst folgenden Werktag, 12.00 Uhr. 4.4. § 36a (neu) Eine Bestimmung
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Kantonsrat vertrete- nen Parteien und dem Büro des Kantonsrats nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. § 42 Fristen bei der Zustellung der Kantonsratsvorlagen 1 Die Kanto
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Kantonsrat vertrete- nen Parteien und dem Büro des Kantonsrats nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. § 42 Fristen bei der Zustellung der Kantonsratsvorlagen 1 Die Kanto
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Kantonsrat vertrete- nen Parteien und dem Büro des Kantonsrats nach der Schlussabstimmung umgehend den Termin für die Volksabstimmung mit. § 42 Fristen bei der Zustellung der Kantonsratsvorlagen 1 Die Kanto
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413.142 - Reglement über die Diplomprüfung an der Höheren Fachschule für Wirtschaft (Prüfungsreglement HFW)
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Kandidaten haben sich schriftlich bis zu dem von der Prüfungsleiterin oder dem Prüfungsleiter bestimmten Termin anzumel- den. 2 Zu den Prüfungen wird nur zugelassen, wer die Prüfungsgebühr vor dem ersten Prüf
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332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
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Austritt und Entlassung 1 Die Entlassung erfolgt am letzten Tag der Strafe um 08:00 Uhr. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, wird sie auf den Vortag vorverlegt. Die Gefangenen
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751.41 - Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen
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Prüfungen von zugewiese- nen Fahrzeugen aus dem Kanton AG Terminverschiebungen im glei- chen Umfang wie das Strassenverkehrsamt AG. c) Wird ein Termin für eine Fahrzeugprüfung nicht eingehalten, so orien-
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416.311 - Reglement über die Beiträge für den obligatorischen Fremdsprachenaufenthalt der kantonalen Mittelschulen (Beiträge Fremdsprachenaufenthalt)
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zuständigen Person einzureichen. Für die Ge- suchseinreichung kann die Schule einen einheitlichen Termin festlegen. 3 Ergeht die definitive Zusage für den Fremdsprachenaufenthalt nicht min- destens zwei
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511.61 - Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)
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AG OP. 3 Die/der Präsident/in KKPKS erteilt die Aufträge zur Aufarbeitung der La- ge und legt den Termin zur Durchführung der Sitzung der AG OP fest. Die/der Präsident/in KKPKS informiert die/den Gener