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2845.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2845.1 Laufnummer 15730 Totalrevision des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 6. März 2018 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr
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2904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Teilrevision des Steuergesetzes nicht einhalten. Der aktualisierte Zeitplan sieht nun die folgenden Termine vor: 10. April 2019: Beratung in Staatswirtschaftskommission (spätestens) 2. Mai 2019: Erste Lesung
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1297.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Regierungsrates
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gleichzeitig auch Anpassung des Gesetzestexts an die Terminologie des Jugendstrafgesetzes. Absatz 3: Redaktionelle Anpassung an die gültige Terminologie (Ersatz der Be- zeichnungen "Polizeirichter" bzw. b) Vorsorgliche Massnahmen Absatz 1: Anpassung an die Terminologie des Jugendstrafgesetzes. Absatz 2: Redaktionelle Anpassung an die Terminologie des Jugendstrafgesetzes (Ersatz des Ausdruckes "vorsorgliche wurden die Organe der Strafrechtspflege im ganzen GOG an die seit Anfang Januar 2000 gültige Terminologie angepasst. 4 etwa Interkantonales Konkordat über Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen im
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1298.2 - Antwort des Regierungsrates
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Einweihung und die erste Kantonsratssitzung im neu gestalteten Kantonsratssaal für den 28. Oktober 2004 terminiert seien. Am 19. Februar 2004 reichte das Hochbauamt das Baugesuch beim Baudeparte- ment der Stadt
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1366.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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RAUMPROGRAMM 4. BAUPROJEKT / BAUBESCHRIEB 5. KOSTENVORANSCHLAG 6. PLANUNGS- UND AUSFÜHRUNGSVERFAHREN / TERMINE 7. ANTRAG BEILAGEN 2 1366.1 - 11806 A. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Das Kleinschulhaus auf dem Athene-Areal erstmals 2007 zeitlich anteilsmässig (ab August 2007 um 5/12). 6. PLANUNGS- UND AUSFÜHRUNGSVERFAHREN / TERMINE Mit den Baugesuchsunterlagen und der Ausführungsplanung muss aus Gründen der Dringlichkeit und des
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721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
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Kanton Zug 721.53 Submissionsverordnung (SubV) Vom 20. September 2005 (Stand 10. Juli 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 2 des Submissionsgesetzes vom 2. Juni 20051), beschliesst:
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Einhaltung der für die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter geltenden Kündigungsfristen und Kündigungs- termine kündigen. 2 … * 3 Vor der Kündigung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das rechtli- che Gehör
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Einhaltung der für die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter geltenden Kündigungsfristen und Kündigungs- termine kündigen. 2 … * 3 Vor der Kündigung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das rechtli- che Gehör
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Einhaltung der für die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter geltenden Kündigungsfristen und Kündigungs- termine kündigen. 2 … * 3 Vor der Kündigung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das rechtli- che Gehör
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Einhaltung der für die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter geltenden Kündigungsfristen und Kündigungs- termine kündigen. 2 … * 3 Vor der Kündigung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das rechtli- che Gehör