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2845.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2845.1 Laufnummer 15730 Totalrevision des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 6. März 2018 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr
2904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Teilrevision des Steuergesetzes nicht einhalten. Der aktualisierte Zeitplan sieht nun die folgenden Termine vor: 10. April 2019: Beratung in Staatswirtschaftskommission (spätestens) 2. Mai 2019: Erste Lesung
1297.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Regierungsrates
gleichzeitig auch Anpassung des Gesetzestexts an die Terminologie des Jugendstrafgesetzes. Absatz 3: Redaktionelle Anpassung an die gültige Terminologie (Ersatz der Be- zeichnungen "Polizeirichter" bzw. b) Vorsorgliche Massnahmen Absatz 1: Anpassung an die Terminologie des Jugendstrafgesetzes. Absatz 2: Redaktionelle Anpassung an die Terminologie des Jugendstrafgesetzes (Ersatz des Ausdruckes "vorsorgliche wurden die Organe der Strafrechtspflege im ganzen GOG an die seit Anfang Januar 2000 gültige Terminologie angepasst. 4 etwa Interkantonales Konkordat über Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen im
1298.2 - Antwort des Regierungsrates
Einweihung und die erste Kantonsratssitzung im neu gestalteten Kantonsratssaal für den 28. Oktober 2004 terminiert seien. Am 19. Februar 2004 reichte das Hochbauamt das Baugesuch beim Baudeparte- ment der Stadt
1366.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
RAUMPROGRAMM 4. BAUPROJEKT / BAUBESCHRIEB 5. KOSTENVORANSCHLAG 6. PLANUNGS- UND AUSFÜHRUNGSVERFAHREN / TERMINE 7. ANTRAG BEILAGEN 2 1366.1 - 11806 A. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Das Kleinschulhaus auf dem Athene-Areal erstmals 2007 zeitlich anteilsmässig (ab August 2007 um 5/12). 6. PLANUNGS- UND AUSFÜHRUNGSVERFAHREN / TERMINE Mit den Baugesuchsunterlagen und der Ausführungsplanung muss aus Gründen der Dringlichkeit und des
721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
Kanton Zug 721.53 Submissionsverordnung (SubV) Vom 20. September 2005 (Stand 10. Juli 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 2 des Submissionsgesetzes vom 2. Juni 20051), beschliesst:
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
Einhaltung der für die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter geltenden Kündigungsfristen und Kündigungs- termine kündigen. 2 … * 3 Vor der Kündigung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das rechtli- che Gehör
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
Einhaltung der für die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter geltenden Kündigungsfristen und Kündigungs- termine kündigen. 2 … * 3 Vor der Kündigung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das rechtli- che Gehör
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
Einhaltung der für die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter geltenden Kündigungsfristen und Kündigungs- termine kündigen. 2 … * 3 Vor der Kündigung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das rechtli- che Gehör
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
Einhaltung der für die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter geltenden Kündigungsfristen und Kündigungs- termine kündigen. 2 … * 3 Vor der Kündigung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das rechtli- che Gehör

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