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414.375 - Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement)
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von Aufnahmeverfahren bezüglich Termine und Fristen sowie der Festlegung einer möglichst einheitlichen Aufnahmepraxis. * 2 ... * 3 ... * GS 30, 129 1 414.375 Art. 3 Termine und Fristen 1 Die Direktionskonferenz onferenz legt die Termine für die Anmeldung zum Studi- um, für die Anmeldung zur Eintrittsprüfung sowie für die Durchführung der Eintrittsprüfung fest und sorgt für die Publikation in allen Konkordatskanto- eingefügt GS 31, 5 11 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich Art. 2 Aufnahmekommission Art. 3 Termine und Fristen Art. 4 Information der Öffentlichkeit Art. 5 Anmeldung Art. 6 Aufnahme mit Karenzfrist
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415.11 - Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement)
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Zusammenset- zung der Aufnahmekommission in einem Geschäftsreglement. Art. 3 Termine und Fristen 1 Die Direktion legt die Termine für die Anmeldung zum Studium, für die Anmeldung zur Eintrittsprüfung sowie GS 29, 781 10 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich Art. 2 Aufnahmekommission Art. 3 Termine und Fristen Art. 4 Information der Öffentlichkeit Art. 5 Anmeldung Art. 6 Aufnahme mit Karenzfrist
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411.5 - Interkantonale Universitätsvereinbarung
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Vereinbarung. 5 411.5 Art. 18 Zahlungstermin 1 Die Kommission Universitätsvereinbarung legt die Termine für die Ein und Auszahlung der Beiträge fest. 2 Sie kann für verspätete Zahlungen einen Verzugszins
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Einhaltung der für die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter geltenden Kündigungsfristen und Kündigungs- termine kündigen. 2 … * 3 Vor der Kündigung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das rechtli- che Gehör
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Staats- und Verwaltungsrecht
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glaubhaft, dass er seine Teilnahme an dem von der Novartis AG lediglich mit seinem Sekretariat terminlich abgesprochenen Treffen nachträglich sogar habe absagen wollen, nachdem ihm Art und Teilnehmerschaft Hauptangebot ohne Veränderung von Text und Ausmass vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und termingerecht einzureichen sei. Bezüglich der Eingabeform wird in Ziff. 231 der Ausschreibungsunterlagen fe auf dem von der Auftraggeberin abgegebenen Original in Papierform schriftlich, vollständig und termingerecht der Gemeindeverwaltung B in einem verschlossenen Couvert einzureichen sei. In Ziff. 270 sind die
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Steuerrecht
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auf demjenigen Anteil des effektiv realisierten Verkaufserlöses («Verkaufserlös netto» gemäss Terminologie der Rekursgegnerin), welcher die anrechenbaren Anlagekosten übersteigt. Ein solcher differenzierter
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Gerichtspraxis
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nicht aber auf Degeneration hindeutet, verwendet er in diesen Zusammenhang den nicht juristischen Terminus «höchstwahrscheinlich», genügt dies nach Ansicht des Gerichts dem Beweisgrad der überwiegenden Bundesgerichts 4A_297/2013 vom 4. September 2013 E. 3.2.1). Nur dann stellt der von ihnen verwendete Terminus Vorvertrag eine falsa demonstratio dar (Zellweger-Gutknecht, a.a.O., Art. 22 OR N 16). Dass der des Kantonsgerichts Zug eine Frist von fünf Tagen – angesetzt wird, dauern das Finden eines neuen Termins für eine Hauptverhandlung, die neuerliche Vorladung und die Protokollierung der Verhandlung bedeutend
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Gerichtspraxis
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auf demjenigen Anteil des effektiv realisierten Verkaufserlöses («Verkaufserlös netto» gemäss Terminologie der Rekursgegnerin), welcher die anrechenbaren Anlagekosten übersteigt. Ein solcher differenzierter
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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Regeste:
Art. 29 Abs. 1 und 2 BV, § 15 Abs. 1 VRG, § 5 Abs. 2 kant. BüG – Sofern die Bürgergemeinde zur Prüfung der Eignung der Einbürgerungswilligen eine Wissensprüfung durchführen will, anlässli
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Rechtspflege
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Bundesgerichts 4A_297/2013 vom 4. September 2013 E. 3.2.1). Nur dann stellt der von ihnen verwendete Terminus Vorvertrag eine falsa demonstratio dar (Zellweger-Gutknecht, a.a.O., Art. 22 OR N 16). Dass der des Kantonsgerichts Zug eine Frist von fünf Tagen – angesetzt wird, dauern das Finden eines neuen Termins für eine Hauptverhandlung, die neuerliche Vorladung und die Protokollierung der Verhandlung bedeutend