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1173.2a - Beilage
nd Heimgesetz: Materiell grösstenteils bearbeitet. Der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens muss terminlich mit der SHG-Revision koordiniert werden (Zusammenhang mit dem kantonalen Projekt Aufgabenteilung
1120.1 - Motionstext
Erstens weiss man die Auswirkungen zu Lasten des Kantons Zug noch nicht und zweitens ist die terminliche Inkraftsetzung dieses nationalen Gesetzes noch ungewiss. Eine Vermischung führt auch dazu, dass
1155.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wie folgt: 1. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 2. AUSGANGSLAGE UND BEDÜRFNIS 3. BAUBEWILLIGUNG 4. KOSTEN 5. TERMINE 6. ANTRAG 1. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Der brachliegende, unbebaute Teil des ehemaligen Gaswerkareals 0 0 0 6. ● effektiver Betrag gemäss vorliegendem Antrag (Netto-Ertrag) 0 2‘240 65‘240 65‘240 5. TERMINE Wenn der Kantonsrat diesem Antrag zustimmt, kann die provisorische Parkplatz- anlage im Frühjahr
861.52 - Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
Kanton Zug 861.52 Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) Vom 13. Dezember 2002 (Stand 7. März 2020) In Anbetracht dessen, – dass soziale Einrichtungen Kindern, Jugendlichen und E
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Gerichte informieren in geeigneter Form und unter Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit über die Termine öffentlicher Hauptverhand­ lungen. 4 Die Berichterstattung über Administrativverfahren regelt die
Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
Architektur­ und Ingenieurwettbe­ werbe. 2 Im Rahmen der Vorbereitungsphase sind die finanziellen und terminlichen Vorstellungen anzugeben. 3 Der Regierungsrat sorgt dafür, dass a) Wirtschaftlichkeit und Folgekosten
Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung (Anhang 1: Tarifliste)
Fr. 150.–. 1) BGS 413.116 2) BGS 413.116 GS 2018/015 1 413.116­A1 4 Laufbahnberatung plus (drei Termine zu 90 Minuten inklusive Tests) pauschal: * 1. Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug: Fr. 530 .–; 2
861.421 - Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften
Kanton Zug 861.421 Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften Vom 29. September 2017 (Stand 1. Oktober 2017) Die Direktion des Innern des Kantons Zug, gestützt auf §
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
Kanton Zug 153.53 Informatikverordnung (ITV) Vom 13. November 2018 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. c und d der Kantonsverfassung1) und § 2 Abs.
Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Gerichte informieren in geeigneter Form und unter Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit über die Termine öffentlicher Hauptverhand­ lungen. 4 Die Berichterstattung über Administrativverfahren regelt die

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