-
1173.2a - Beilage
-
nd Heimgesetz: Materiell grösstenteils bearbeitet. Der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens muss terminlich mit der SHG-Revision koordiniert werden (Zusammenhang mit dem kantonalen Projekt Aufgabenteilung
-
1120.1 - Motionstext
-
Erstens weiss man die Auswirkungen zu Lasten des Kantons Zug noch nicht und zweitens ist die terminliche Inkraftsetzung dieses nationalen Gesetzes noch ungewiss. Eine Vermischung führt auch dazu, dass
-
1155.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
wie folgt: 1. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 2. AUSGANGSLAGE UND BEDÜRFNIS 3. BAUBEWILLIGUNG 4. KOSTEN 5. TERMINE 6. ANTRAG 1. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Der brachliegende, unbebaute Teil des ehemaligen Gaswerkareals 0 0 0 6. ● effektiver Betrag gemäss vorliegendem Antrag (Netto-Ertrag) 0 2‘240 65‘240 65‘240 5. TERMINE Wenn der Kantonsrat diesem Antrag zustimmt, kann die provisorische Parkplatz- anlage im Frühjahr
-
861.52 - Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
-
Kanton Zug 861.52 Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) Vom 13. Dezember 2002 (Stand 7. März 2020) In Anbetracht dessen, – dass soziale Einrichtungen Kindern, Jugendlichen und E
-
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
-
Gerichte informieren in geeigneter Form und unter Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit über die Termine öffentlicher Hauptverhand lungen. 4 Die Berichterstattung über Administrativverfahren regelt die
-
Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
-
Architektur und Ingenieurwettbe werbe. 2 Im Rahmen der Vorbereitungsphase sind die finanziellen und terminlichen Vorstellungen anzugeben. 3 Der Regierungsrat sorgt dafür, dass a) Wirtschaftlichkeit und Folgekosten
-
Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung (Anhang 1: Tarifliste)
-
Fr. 150.–. 1) BGS 413.116 2) BGS 413.116 GS 2018/015 1 413.116A1 4 Laufbahnberatung plus (drei Termine zu 90 Minuten inklusive Tests) pauschal: * 1. Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug: Fr. 530 .–; 2
-
861.421 - Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften
-
Kanton Zug 861.421 Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften Vom 29. September 2017 (Stand 1. Oktober 2017) Die Direktion des Innern des Kantons Zug, gestützt auf §
-
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
-
Kanton Zug 153.53 Informatikverordnung (ITV) Vom 13. November 2018 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. c und d der Kantonsverfassung1) und § 2 Abs.
-
Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
-
Gerichte informieren in geeigneter Form und unter Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit über die Termine öffentlicher Hauptverhand lungen. 4 Die Berichterstattung über Administrativverfahren regelt die