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Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr
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der Prüfung; Gebühr für die reservierte Zeit gemäss Ziff. 1 b) Gebühr für die Verschiebung eines Termins für Fahrzeug oder Führerprüfungen, ausser bei Verschiebungen per Internet: Fr. 15.– 6.6. Fahrze
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Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG)
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Rechte zuständig, unabhängig davon, in welcher Gemeinde das fragliche Grundstück liegt.3) * 1) Terminologie in Anpassung an Gemeindegesetz vom 4. Sept. 1980. 2) Delegation an die Direktion des Innern für 44, 65, 70 Abs. 2, 79 Abs. 3, 104 Abs. 3 FusG)2). § 7bis * … 28. November 2017, BGS 153.3). 1) Terminologie in Anpassung an Gemeindegesetz vom 4. Sept. 1980. 2) SR 221.301 4 223.1 1.5. Unabhängigkeit und
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831.511-A1-1-1.de.pdf
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Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis vom 11. Juni 2002 Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis Vom 11. Juni 2002 (Stand 1. Januar 2008) 831.51
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Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
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regeln, darunter namentlich Regelungen betref- fend die Rechnungslegung, die Beitragszahlung, die Termine und Stichdaten festzulegen, und g) der Konferenz der Vereinbarungskantone jährlich Bericht zu erstatten
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831.521-A2-1-1.de.pdf
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Normalarbeitsvertrag Privathaushalt vom 18. Dezember 1984 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt Vom 18. Dezember 1984 (Stand 1. Januar 2011) Kanton Zug 831.52 GS 22, 579 1 Regierungsratsbeschluss über d
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Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
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tand der Schülerinnen und Schüler erhoben. 2 Die Schulleitung legt zu Beginn des Schuljahrs die Termine der Zwischen berichte fest. § 7 Lernbericht 1 In den Klassenstufen mit Jahrespromotion nimmt die
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Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
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tand der Schülerinnen und Schüler erhoben. 2 Die Schulleitung legt zu Beginn des Schuljahrs die Termine der Zwischen berichte fest. § 7 Lernbericht 1 In den Klassenstufen mit Jahrespromotion nimmt die
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Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS)
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ge- fährdeten Schülerinnen und Schüler, bei unmündigen auch die Erziehungs- berechtigten. 2 Die Termine für den Zwischenbericht werden zu Beginn des Schuljahres von der Schulleitung festgelegt. § 4 Pr
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Gerichte informieren in geeigneter Form und unter Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit über die Termine öffentlicher Hauptverhand lungen. 4 Die Berichterstattung über Administrativverfahren regelt die
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414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
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tand der Schülerinnen und Schüler erhoben. 2 Die Schulleitung legt zu Beginn des Schuljahrs die Termine der Zwischen- berichte fest. § 7 Lernbericht 1 In den Klassenstufen mit Jahrespromotion nimmt die