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531.1 - Gesetz für den Zivilschutz (Zivilschutzgesetz)
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Kanton Zug 531.1 Gesetz für den Zivilschutz * (Zivilschutzgesetz) Vom 30. September 2010 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 75 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den
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413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
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Kanton Zug 413.112 Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens) Vom 30. Mai 2008 (Stand 1. Januar 2020) Das Amt für Berufsbildung des Kantons Z
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751.221 - Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr
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der Prüfung; Gebühr für die reservierte Zeit gemäss Ziff. 1 b) Gebühr für die Verschiebung eines Termins für Fahrzeug- oder Führerprüfungen, ausser bei Verschiebungen per Internet: Fr. 15.– 6.6. Fahrze
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416.211 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
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regelmässige Information der Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Gewährung von Beiträgen sowie die Termine für die Einreichung der Gesuche. § 3 * … 1) BGS 416.21 GS 22, 501 1 416.211 2. Verfahren § 4 Bewerbung
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612.13 - Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung (COVID-19-Kinderbetreuungsverordnung)
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für die zweite Peri- ode sind bis am 31. Mai 2020 einzureichen. Mit Tagesfamilien können andere Termine vereinbart werden. * 2 Die Beitragsgesuche inkl. geforderte Nachweise sind der Anlaufstelle aus-
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414.142 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien (COVID-19-Pandemie)
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Kanton Zug 414.142 Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien (COVID-19- Pandemie) Vom 29. April 2020 (Stand 9. Mai 2020) Die Direktion für Bild
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414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
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Kanton Zug 414.193 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie) Vom 7. Mai 2020 (Stand 16. Mai 2020) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug, gestützt
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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Kanton Zug 414.191 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule Vom 18. Juli 2008 (Stand 1. August 2020) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug, gestützt auf § 3 Bst. d
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414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
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tand der Schülerinnen und Schüler erhoben. 2 Die Schulleitung legt zu Beginn des Schuljahrs die Termine der Zwischen- berichte fest. § 7 Lernbericht 1 In den Klassenstufen mit Jahrespromotion nimmt die
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414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
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tand der Schülerinnen und Schüler erhoben. 2 Die Schulleitung legt zu Beginn des Schuljahrs die Termine der Zwischen- berichte fest. § 7 Lernbericht 1 In den Klassenstufen mit Jahrespromotion nimmt die