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531.1 - Gesetz für den Zivilschutz (Zivilschutzgesetz)
Kanton Zug 531.1 Gesetz für den Zivilschutz * (Zivilschutzgesetz) Vom 30. September 2010 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 75 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den
413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
Kanton Zug 413.112 Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens) Vom 30. Mai 2008 (Stand 1. Januar 2020) Das Amt für Berufsbildung des Kantons Z
751.221 - Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr
der Prüfung; Gebühr für die reservierte Zeit gemäss Ziff. 1 b) Gebühr für die Verschiebung eines Termins für Fahrzeug- oder Führerprüfungen, ausser bei Verschiebungen per Internet: Fr. 15.– 6.6. Fahrze
416.211 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
regelmässige Information der Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Gewährung von Beiträgen sowie die Termine für die Einreichung der Gesuche. § 3 * … 1) BGS 416.21 GS 22, 501 1 416.211 2. Verfahren § 4 Bewerbung
612.13 - Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung (COVID-19-Kinderbetreuungsverordnung)
für die zweite Peri- ode sind bis am 31. Mai 2020 einzureichen. Mit Tagesfamilien können andere Termine vereinbart werden. * 2 Die Beitragsgesuche inkl. geforderte Nachweise sind der Anlaufstelle aus-
414.142 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien (COVID-19-Pandemie)
Kanton Zug 414.142 Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien (COVID-19- Pandemie) Vom 29. April 2020 (Stand 9. Mai 2020) Die Direktion für Bild
414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
Kanton Zug 414.193 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie) Vom 7. Mai 2020 (Stand 16. Mai 2020) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug, gestützt
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
Kanton Zug 414.191 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule Vom 18. Juli 2008 (Stand 1. August 2020) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug, gestützt auf § 3 Bst. d
414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
tand der Schülerinnen und Schüler erhoben. 2 Die Schulleitung legt zu Beginn des Schuljahrs die Termine der Zwischen- berichte fest. § 7 Lernbericht 1 In den Klassenstufen mit Jahrespromotion nimmt die
414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
tand der Schülerinnen und Schüler erhoben. 2 Die Schulleitung legt zu Beginn des Schuljahrs die Termine der Zwischen- berichte fest. § 7 Lernbericht 1 In den Klassenstufen mit Jahrespromotion nimmt die

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