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1690.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
0 25.9 44.9 34.4 68.9 68.9 38.0 38.0 38.0 blau = Projektierungsphase / grün = Ausführungsphase Terminplan Projekte 1. Priorität Der Regierungsrat geht davon aus, dass alle Projekte der 1. Priorität durch
1722.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1722.2 Laufnummer 13063 Interpellation von Anna Lustenberger-Seitz, Georg Helfenstein und Manuel Aesch- bacher ("IG Ganzheitliche Bildung") betreffend Englisch-Unterricht an den Zuger Schu
1870.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
5 3.2 Einsichtschutzmassnahmen 5 3.3 Mutmasslicher Bundesbeitrag 5 3.4 Fazit 5 4. Realisierung / Termine 5 5. Auswirkung auf die Jahresrechnung 6 6. Antrag 6 A. IN KÜRZE Verbesserung von Lärm- und Eins -- Franken um 70'763.-- Franken unterschritten wurde. Seite 6/6 1870.1 - 13231 4. Realisierung / Termine Die Ausführung der obgenannten Massnahmen soll in Absprache mit der Strafanstalt in zwei Etappen
1874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Synergie mit dem Obergericht geschaffen werden. Bezug voraussichtlich im Frühsommer 2011 Das Terminprogramm sieht vor, dass die Legislativen von Stadt und Kanton Zug Ende Januar 2010 (Grosser Gemeinderat beschlossen, dem Kantonsrat einen einzigen Kantons- ratsbeschluss zu beantragen. Es sind folgende Termine vorgesehen: Vorbereitung KRB-Vorlage Ende Oktober 2009 Beratung Regierungsrat Mitte November 2009 en Bau- beginn zu starten. Auf städtischer Seite sind parallel zum kantonalen Vorgehen folgende Termine vorgesehen: 1874.1 - 13244 Seite 11/12 Vorbereitung GGR-Vorlage Ende Oktober 2009 Beratung Stadtrat
1869.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Erdgeschosses und der Un- tergeschosse) und die räumlichen, betrieblichen, organisatorischen und terminlichen Abhän- gigkeiten durch die ZVB-Nutzung können entsprechend berücksichtigt werden. Aus raumplane-
1892.4 - Antrag der vorberatenden Kommission
Anträge der vorberatenden Kommission vom 5. Mai 2010 …Aufwand … Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bereich Zivilschutz; EG BZG) vom ………………… Der Kantons
1892.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bereich Zivilschutz; EG BZG) vom ………………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 75 Abs. 3 des Bundesgeset
1892.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Dezember 2010
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bereich Zivilschutz; EG BZG) vom 30. September 2010 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 75 Abs. 3 des
1892.2 - Antrag des Regierungsrates
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bereich Zivilschutz; EG BGZ) vom ………………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 75 Abs. 3 des Bundesgeset
1892.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n Gefängnis, Haft oder Busse vor (Art. 68 ff. BZG). Die in Art. 68 verwendete und publizierte Terminologie ist entsprechend den neuen Bestimmungen im Strafgesetzbuch zu interpretieren (vgl. FN 14 zu den mit den Bedenken des Bundesamtes. In der Folge übernimmt das Gesetz im Para- graphentitel die Terminologie von Art. 27 Abs. 2 Bst. a BZG und trägt auf diese Weise den Be- denken Rechnung. Das geltende

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