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1646.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
rektor Heinz Tännler zur Verfügung. Unseren Bericht gliedern wir wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Terminierung und Finanzierung 3. Eintretensdebatte und Detailberatung 4. Anträge 1. Ausgangslage Die Tangente eingetreten und hat ihnen in der Schlussabstimmung mit 8 Ja- zu 3 Nein-Stimmen zugestimmt. 2. Terminierung und Finanzierung Die Kosten sind auf Seite 42 des regierungsrätlichen Berichtes ausgewiesen. Die den aktuellen Planungsstand infor- miert. Die nachfolgende Übersicht der Baudirektion zeigt den Terminplan der Projekte der 1. Priorität (in Mio. Franken): Projekt Kosten Summen-kontrolle 2008 2009 2010
2733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ts nach Erreichen eines ausgeglichenen Staatshaushalts wieder aufgenommen wird. b) Änderungen Terminologie Die Stadt Zug, die Einwohnergemeinden Hünenberg, Walchwil, Menzingen, Baar und Oberäge- ri fordern
2736.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Abgabe auf die Veräusserung (Handänderung) des fraglichen Grundstücks abstellt, wird die gleiche Terminologie wie in Art. 12 Abs. 2 StHG be- züglich der Grundstückgewinne verwendet. Es ist daher naheliegend
2737.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zu sprachlichen Anpassungen. Materiell erfolgen keine Änderungen. Gleichzeitig wird jedoch die Terminologie bereits an die Begriffe der IVHB angepasst. § 32 bis (neu) Einfache Bebauungspläne Die einfachen
2739.1 - Bericht des Obergerichts
aussergerichtliche Vergleichsver- handlungen zu führen) oder konnten aufgrund der Notwendigkeit von Terminabsprachen mit Anwälten nicht früher angesetzt werden. Von den Schlichtern gefällte Entscheide (1) oder
2569.1b - Beilage Auswertung Vernehmlassung
nur 9,5 Stunden verteilt auf 5 Wochentage geöffnet. Aus- serhalb dieser Öffnungszeiten werden aber Termine auf Voranmel- dung vereinbart. Die Bevölkerung kann also praktisch sämtliche Angelegenheiten im
2569.3 - Bericht und Antrag der Kommission
ses Rechts unter Privaten gesetzlich festgeschrieben. Die Terminologie «entgeltlich» bzw. «unentgeltlich» entspricht der gebräuchlichen Terminologie der Bundesgesetzgebung (siehe z.B. Art. 305 OR; SR 220) Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr; VZV; SR 741.51), weshalb auch gemäss Terminologie des Bundes Ko n- trollschildnummern nur zugeteilt werden können. Es ist deshalb zielführender Zuteilung einer bestimmten Nummer und nicht am Kontrollschild selber erwerben kann. Zum Titel: Die Terminologie «Veräusserung» wurde in Abs. 1 gestrichen und durch «Versteigerung» er- setzt; konsequenterweise
2687.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
2/7 2687.5 - 15584 in der Praxis immer wieder Anlass zu Diskussionen gegeben hatten, sollte die Terminologie an diejenige des Bundesgesetzes über die Familienzulagen angepasst werden. Mit Bericht und Antrag
2720.2 - Antrag des Regierungsrats (Publikationsgesetz)
Rechtschreib- und Darstellungsfehler; b) falsche Zahlen und Nummerierungen; c) falsche Verweise; d) terminologische Unstimmigkeiten. 3 Formelle Berichtigungen an der Verfassung des Kantons Zug sowie an Geset-
2720.25a - Synopse
ib- und Darstellungsfeh- ler; b) falsche Zahlen und Nummerierungen; c) falsche Verweise; d) terminologische Unstimmigkeiten. 3 Formelle Berichtigungen an der Verfassung des Kantons Zug sowie an Gesetzen

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