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2720.24a - Synopse
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ib- und Darstellungsfeh- ler; b) falsche Zahlen und Nummerierungen; c) falsche Verweise; d) terminologische Unstimmigkeiten. 3 Formelle Berichtigungen an der Verfassung des Kantons Zug sowie an Gesetzen
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2760.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2760.2 Laufnummer 15564 Motion der SVP-Fraktion betreffend Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses über die Unterstützung von Instituti- onen zur Betreuung ausländischer Arbeitskräfte (BGS 83
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1630.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 1630.7 Laufnummer 14776 Genehmigung der Schlussabrechnung betreffend Teilergänzung der Stadtbahn Zug und Objektkredit für den Ausbau der Linie S2 zwischen Baar Lindenpark und Walchwil Beri
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1681.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Sicherheit führt. Denn aus der Versicherungswirtschaft kennt man den Begriff «Moral hazard». Dieser Terminus beschreibt, dass sich Versicherte nach erfolgtem Vertrags- abschluss weniger sorgfältig verhalten ihnen werden die neuen Geschäfte erfasst, die Zuweisung an den Geschäftseigner getätigt, und die Terminplanung und -überwachung geführt. Gestützt auf § 28 des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staat Dossiers, Unterlagen und Ablagen) als auch die Geschäftskontrolle (Festlegen und Nachverfolgen von Terminen und Fristen) und die Ablaufsteuerung (Zuweisen und Abarbeiten von Vorgängen, Aktivitäten und Ar
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1681.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Dossiers, Unterlagen und Ablagen) als auch die Geschäftskontrolle (Festlegen und Nachverfolgen von Terminen und Fristen) und die Ablaufsteuerung (Zuweisen und Abarbeiten von Vorgängen, Ak- tivitäten und rnen Leitungspersonen unter anderem eine rechtskonforme Aktenführung und Archivierung sowie die Termine und Fristen effizient überwachen. 2. Ausgangslage 2.1. Motion der CVP-Fraktion (Vorlage Nr. 1681
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1614.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1614.1 (Laufnummer 12554) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND GENEHMIGUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES STRAFGERICHTS BERICHT UND ANTRAG DES OBERGERICHTS VOM 20. NOVEMBER 2007 Sehr geehr
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1628.1 - Antwort des Regierungsrates
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ligung in der Krankenversicherung; BGS 842.6). ■ Die Anträge auf Prämienverbilligung mussten termingerecht entschieden und ausbezahlt werden. Somit war eine enge Zusammenarbeit zwischen der Ausgleichskasse
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1797.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Projekt Staatsaufgabenreform (STAR) mit Beschluss vom 16. August 2005 wie folgt formuliert: − Termingerechte Umsetzung der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Rahmen der NFA − Überprüfung Januar 2008 in Kraft gesetzt werden. Somit war der Teilauftrag «NFA-Umsetzung» des Projektes STAR termingerecht erledigt. Parallel dazu wurden die Arbeiten zur eigentlichen Staatsaufgabenreform weiter vorangetrie-
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1559.03 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) im Zusammenhang mit der NFA. Angesichts der engen terminlichen Vorgaben (die NFA tritt per 1. Januar 2008 in Kraft und auf den gleichen Zeitpunkt sollte das
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1564.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2008 und der Liste der geplanten Richtplananpassungen kommt der Regierungsrat dieser Pflicht termingerecht nach. Seite 2/6 1718.1/1564.2 - 12830 Die nach Art. 9 RPV verlangte Orientierung des Bundesamtes