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2869.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
ausserge- richtliche Vergleichsverhandlungen zu führen) oder konnten aufgrund der Notwendigkeit von Terminabsprachen mit Anwälten nicht früher angesetzt werden. Von den Schlich- tern gefällte Entscheide (0; Vorjahr:
2874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Abgabe auf die Veräusserung (Handänderung) des fraglichen Grundstücks abstellt, wird die gleiche Terminologie wie in Art. 12 Abs. 2 StHG be- züglich der Grundstückgewinne verwendet. Es ist daher naheliegend
2890.2 - Antwort des Regierungsrats
Trockenheit 2018 wurden sämtliche Meldungen einzelbetrieblich beurteilt. So war es möglich, von Terminvorgaben in Bezug auf den Schnitt- zeitpunkt und die Beweidung auf Biodiversitäts förderflächen oder auf
2893.2 - Antwort des Regierungsrats
von Aushub- und Baurecycling- Material auf kantonalen Baustellen, sofern die qualitativen und terminlichen Vorgaben dies zulassen. Bei grösserem Anfall von Abfallmengen ist bereits in einer frühen Pro
2899.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Stelle» zu sprechen. Die Teilrevision wird ge- nutzt, um gleichzeitig Unklarheiten zu beseitigen, terminologische Unstimmigkeiten zu berein i- gen und den ersten Praxiserfahrungen seit Erlass des kantonalen schluss» und «kantonale Genehmigung» durch den Oberbegriff «Entscheid» ersetzt. Durch diese terminologische Anpassung korrespondieren diese beiden Absätze nun mit § 22 Abs. 1 GeoIV-ZG. Des Weiteren müssen
2899.3 - Bericht und Antrag der Kommission
nsgesetzes: - Neuregelung ÖREB-Kataster als amtliches Publikationsorgan, - Unklarheiten und terminologische Unstimmigkeiten bereinigen, Praxiserfahrungen Rechnung tragen, - Grösstmögliche Praxistauglichkeit
2869.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
ntlich umfangreiches Wirtschaftsstra f- verfahren im Abwesenheitsverfahren, bei welchem man die Termine für die Hauptverhandlung wegen zweimaligem unentschuldigten Nichterscheinens drei Mal neu festlegen
2863.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2863.2 Laufnummer 15912 Interpellation der CVP-Fraktion betreffend Kosten und Entwicklungen im Straf- und Massnahmenvollzug (Vorlage Nr. 2863.1 – 15764) Antwort des Regierungsrats vom 30.
2885.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
aber die Dringlichkeit. Bei einem Rückbau des ZVB-Hauses ab 2024 besteht heute keine Eile. Eine terminliche Abstim- mung des Rückbaus des ZVB-Hauses mit der Instandsetzung des Theilerhauses muss möglich
2891.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
die Planungs - und Koordi- nationsarbeiten umsetzen kann, muss ihr die Kompetenz zukommen, die Terminplanung einzu- fordern und Personen zu kantonalen Ausbildungskursen und Rapporten aufzubieten. Die Au Bundesgesetz revidiert wurde, Wahlen finden an den von der Verfassung und dem Gesetz vorgesehenen Terminen statt, Ausgaben werden mit den Budgets jeweils Ende Jahr geplant und Um-, An- und Neubauten folgen Exekutive zu gewährleisten. Umsetzung der Bundesvorgaben Mit dem Erlass des BZG wurden zahlreiche terminologische Anpassungen vorgenommen und neue organisatorische Vorgaben betreffend die Notfallorganisation

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