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2104.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorhabens wird schliesslich mit Kosten von rund 82,1 Mio. Franken verbunden sein. Sportlicher Terminplan Das Terminprogramm sieht vor, mit dem Bau der Turnhallen im zweiten Quartal 2013 zu begin- nen und das Gebäude Seine Inbetriebnahme ist für den Beginn des Schuljahres 2013/14 geplant. Beim Neubautrakt ist die Terminierung davon abhängig, ob der Kantonsrat dereinst dem Baukredit zustimmen wird. Ist dies der Fall kann Unabhängig davon könnten die drei Turnhallen und das Schulhausprovisorium an der vorgesehenen Lage terminlich vorgezogen werden. C. OBJEKTKREDIT FÜR DEN BAU VON DREI TURNHALLEN UND EINES SCHULHAUS- PROVISORIUMS
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2101.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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F. Zu den Änderungen im Einzelnen G. Finanzielle Auswirkungen H. Parlamentarische Vorstösse I. Terminplan J. Anträge A. In Kürze Revision des Kinderbetreuungsgesetzes Das Gesetz über die familienergänzende kann aufgrund des Gesagten als erfüllt angesehen und somit als erledigt abgeschrieben werden. I. Terminplan • Bestellung kantonsrätliche Kommission: Januar 2012 • Kommissionsarbeit: bis April 2012 • Vorliegen
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2165.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Archivierung oder Vernichten. 2165.1 - 14116 Seite 41/76 Der Begriff "Vernichten" entspricht der Terminologie des DSG57 und bedeutet nicht nur Schred- dern von Papierakten, sondern auch Löschen aus den e Das geltende Polizeigesetz verwendet verschiedentlich den Begriff "Sache". In Anlehnung an die Terminologie der Schweizerischen Strafprozessordnung64 soll nicht mehr vom zivilrechtlich geprägten Begriff Polizeigesetze sprechen eben- falls von "Gegenständen" und nicht von "Sachen"66. Entsprechend wird die Terminologie des Polizeigesetzes in verschiedenen nachfolgend erwähnten Bestimmungen angepasst. Es han- delt
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2198.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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unbestritten. Die Bildungskom- mission unterstützte die Bereinigung des Schulgesetzes, damit die Terminologie vereinheitlicht sowie schulrechtliche Bestimmungen und reine Zuständigkeitsnormen getrennt werden
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2198.3a - Beilage 1
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Meinung, dass die Sportferien vor den Zürcher Sportferien angesetzt werden sollten, da sonst Terminkollisionen mit Lagerhaus- Reservationen unumgänglich sind. Die Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass die Mittelschulen machen es zudem notwendig, dass dieses auch nicht zu kurz ist, was mit der erwähnten Terminierung gewährleistet ist. 3 Schulhalbtage für lokale Veranstaltungen und Weiterbildungen § 10 Abs. 3
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1251.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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SANIERUNGSBEDARF 3. BAULICHE MASSNAHMEN 4. KOSTEN 5. ÜBERFÜHRUNG VON GS 4448 INS VERWALTUNGSVERMÖGEN 6. TERMINE 7. ANTRAG BEILAGEN 2 1251.1 - 11520 A. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Im April 1989 hat der Kanton Zug die deswegen rechtfertigt, weil die Liegenschaft unbefristet einem öffentlichen Zweck dienen muss. 6. TERMINE Die Bauarbeiten sollen, vorbehältlich dieses Kantonsratsbeschlusses, im Frühjahr 2005 starten und
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1191.3a - Beilage
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nd Heimgesetz: Materiell grösstenteils bearbeitet. Der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens muss terminlich mit der SHG-Revision koordiniert werden (Zusammenhang mit dem kantonalen Projekt Aufgabenteilung
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1210.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Belag von Strasse und Trottoir verbucht. Die- se Arbeiten wurden in Absprache mit der Stadt terminiert und durch die Stadt Zug fe- derführend ausgeführt, nachdem die Bauabrechnung Strafanstalt erstellt das Hochbauamt die GU-Submission im offenen Verfahren durch. Vier Generalunternehmungen haben termingerecht ihre Angebote eingereicht. Das günstigste Angebot betrug 11,40 Mio. Franken, zwei Angebote lagen Optimierungsphase war es, das Bauprojekt vor Baubeginn nochmals bezüg- lich GU-Leistungen, Kosten und Termine genau zu definieren, mit dem Ziel, spätere Bestellungsänderungen während der Bauausführung möglichst
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1264.1 - Interpellationstext
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Hatte der Regierungsrat vor dem Entscheid von Regierungsrätin Brigitte Profos Kenntnis von der terminlichen Konfliktsituation und wenn ja, hat er etwas unter- nommen, um eine bessere Lösung zu finden? 7
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1297.03 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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bereits im Untersuchungs- stadium zu beschlagnahmen. Zu § 75 Abs. 1 Diese Bestimmung wird an die Terminologie des Jugendstrafgesetzes angepasst (Ersatz von "Kinder und Jugendliche" durch "Jugendliche"). Zu