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2074.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gegenüber den Nachbarkantonen ein- steht, falls die Rückzahlung des Darlehens durch die SBB nicht termingerecht erfolgen würde. Es wurde ferner auch vereinbart, dass für künftige Bahnprojekte im Einflussperimeter maximal sechs Jahre. Kann die Rückzahlung des Darlehens an den Kanton Zug durch die SBB nicht termingerecht erfolgen, garantiert der Kanton Zürich die rechtzeitige Rückzahlung. Sollte die Vorfinanzierung
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2074.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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nach Oerlikon sowie den zwei neuen Bahnbrücken von der Langstrasse Zürich bis Altstetten, wurde termingerecht in zwei Etappen Mitte 2014 und Ende 2015 in Betrieb ge- nommen. Fernverkehrs- und S-Bahnangebot
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2074.2 - Antrag des Regierungsrates
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der Durchmesserlinie Zürich für den Fall, dass die SBB ihren Rückzahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommen; c) die Durchmesserlinie wird gemäss Planung des Bundes, des Kantons Zürich und der
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2226.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2226.1 Laufnummer 14262 Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 26. Februar 2013 Sehr geehrte Frau Präsiden
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1478.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
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abwarten zu können, liess der Kommissionspräsident, 1478.3 - 12224 3 Karl Betschart, die bereits terminierte Informationsveranstaltung vom 5. Mai 2006 auf einen noch näher zu bestimmenden Zeitpunkt vor den Projekte und namentlich über den Stand der Planungen, der Arbeitsvergaben, der Gesamtkosten und der Termine informiert wer- de (Protokoll des Kantonsrates vom 28. August 2003). Die Spitalkommission hat bislang
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1478.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1084.11/1478.7 Laufnummer 13194 Genehmigung der Schlussabrechnungen betreffend 1. Projektierungskredit 2. Objektkredite und Zusatzkredit für den Neubau des Zentralspitals, des Parkhauses u
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1446.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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eingereicht (Vorlage Nr. 1446.1 - 12071) und die erweiterte Justizprüfungskommission konnte termingerecht die Beratungen vornehmen. Die Schweizerische Strafprozessordnung wird gemäss heutigem Informa
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1382.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Dünge- und Nutzungsbeschränkungen, Unterhalt Baarburg, Erstellen Altlasten- kataster etc.) nicht termingerecht oder gar nicht ausgeführt werden könnten und Aufgaben, die auf kantonaler Ebene dringend sind
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1412.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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welche davon archiviert und welche, weil nicht archivwürdig, vernichtet werden sollen. Eine terminologisch etwas andere, inhaltlich praktisch gleiche Regelung kennt auch die (Bundes-)Verordnung über die Rechte der vorläufig festgenommenen Person hinzuweisen. Mit dem Begriff "unverzüglich" wird die Terminologie von Art. 31 Abs. 2 der Bundes- verfassung und von Art. 218 des Entwurfs der Schweizerischen S falls es zu einer Gefangenenbefreiung oder Geiselnahme in der Strafanstalt kommen sollte 176 Terminologie gemäss rev. AT StGB 177 Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. März
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1448.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Art. 3 Abs. 2 und 3 (Zusammenarbeit mit dem Bund) In Abs. 2 ist der Begriff der Berufsschule der Terminologie gemäss neuem Berufsbil- dungsgesetz angepasst. Des Weiteren wird die Zusammenarbeit mit dem Bund