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412.312 - Verordnung betreffend Pauschalbeiträge an die Besoldungen des gemeindlichen Lehrpersonals (Schulsubventions-Verordnung)
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Kanton Zug 412.312 Verordnung betreffend Pauschalbeiträge an die Besoldungen des gemeindlichen Lehrpersonals * (Schulsubventions-Verordnung) Vom 25. November 2008 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungs
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861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
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Transport mit dem öffentlichen Verkehr werden über- nommen, wenn es für die Wahrnehmung wesentlicher Termine erforderlich ist, insbesondere bei: a) der Absolvierung einer Ausbildung oder zum Erwerbszweck (Arbeits-
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414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
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kann der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler erhoben werden. * 2 Die Schulleitung legt die Termine der Zwischenberichte fest. * § 7 Zwischenzeugnis * 1 Die Klassenkonferenz nimmt die Beurteilung der
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154.234 - Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO)
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Kanton Zug 154.234 Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO) Vom 22. November 2022 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat d
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414.41 - Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PH-Gesetz, PHG)
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Hochschule Zug kann das Arbeits- verhältnis unter Einhaltung derselben Kündigungsfristen und Kündigungs- termine kündigen. Beim Vorliegen besonderer Umstände können im Arbeitsvertrag andere Kündigungstermine oder
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414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
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kann der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler erhoben werden. * 2 Die Schulleitung legt die Termine der Zwischenberichte fest. * § 7 Zwischenzeugnis * 1 Die Klassenkonferenz nimmt die Beurteilung der
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414.154 - Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS)
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ge- fährdeten Schülerinnen und Schüler, bei unmündigen auch die Erziehungs- berechtigten. 2 Die Termine für den Zwischenbericht werden zu Beginn des Schuljahres von der Schulleitung festgelegt. § 4 Pr
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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Kanton Zug 414.191 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule Vom 18. Juli 2008 (Stand 1. August 2023) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug, gestützt auf § 3 Bst. d
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421.11 - Richtlinien für die Förderung von professionellen audiovisuellen Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug (Richtlinien Filmförderung)
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Kanton Zug 421.11 Richtlinien für die Förderung von professionellen audiovisuellen Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug (Richtlinien Filmförderung) Vom 10. Dezember 2024 (Stand 1. Januar 2025) D
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3251.2 - Antwort des Regierungsrats
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sprechenden Signalisationen wieder rückgängig zu machen. a) Falls Ja, wie lautet diese und wie ist der Terminplan dazu? Siehe Antwort 4. b) Falls Nein, ist er bereit, eine solche zu erstellen und in welchem Zeitraum