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3285.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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b übergehen kann. (Vgl. zum Ganzen Beilage 2, Kapitel 8. Planung Startphase sowie Anhang E; die Termine in dieser Beilage basieren auf einem Projektstart Anfang 2021 und wurden nicht auf den heutigen Stand Vgl. zum Ganzen auch Beilage 2, Kapitel 7 (Kosten und Finanzierung inkl. Anhänge A–D), wo- bei die Termine in dieser Beilage auf der Basis eines Starts des Projektes Anfang 2021 festge- legt und nicht auf
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3308.2a - Beilage 1: Informatikstrategie
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befindet der Programmausschuss der «Neuausrichtung IT Zug» über die Aufnahme neuer Massnahmen. Die Terminierung der einzelnen Massnahmen wird im Programm geplant und mit den Direktionen abgesprochen. Die Einhaltung
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Gerichte informieren in geeigneter Form und unter Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit über die Termine öffentlicher Hauptverhand- lungen. 4 Die Berichterstattung über Administrativverfahren regelt die
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721.253 - Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
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Architektur- und Ingenieurwettbe- werbe. 2 Im Rahmen der Vorbereitungsphase sind die finanziellen und terminlichen Vorstellungen anzugeben. 3 Der Regierungsrat sorgt dafür, dass a) Wirtschaftlichkeit und Folgekosten
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721.252 - Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
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Architektur- und Ingenieurwettbewerbe. * 2 Im Rahmen der Vorbereitungsphase sind die finanziellen und terminlichen Vorstellungen anzugeben. 3 Der Regierungsrat sorgt dafür, dass Wirtschaftlichkeit und Folgekosten
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751.221 - Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr
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der Prüfung; Gebühr für die reservierte Zeit gemäss Ziff. 1 b) Gebühr für die Verschiebung eines Termins für Fahrzeug- oder Führerprüfungen, ausser bei Verschiebungen per Internet: Fr. 15.– 6.6. Fahrze
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826.11 - Spitalgesetz
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b) Altersheime mit dezentraler Pflege, c) Pflegeheime, d) Pflegewohnungen 5 Im Übrigen gilt die Terminologie gemäss KVG. * 2. Aufgabenteilung § 4 Kanton und Gemeinden 1 Der Kanton stellt die Versorgung der
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416.211 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
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regelmässige Information der Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Gewährung von Beiträgen sowie die Termine für die Einreichung der Gesuche. § 3 * … 1) BGS 416.21 GS 22, 501 1 416.211 2. Verfahren § 4 Bewerbung
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414.365 - Statut der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Statut)
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jeweiligen Kanton jährlich drei Teilrechnungen gestellt. Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Die Termine für die Ermittlung der Studierendenzahlen, auf die sich die Teilrechnungen abstützen, richten sich
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414.367 - Prüfungsreglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Prüfungsreglement)
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Kanton Zug 414.367 Prüfungsreglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Prüfungsreglement) Vom 3. Juli 2006 (Stand 1. Januar 2011) Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Zentrals