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632.11 - Verordnung zum Steuergesetz
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Kanton Zug 632.11 Verordnung zum Steuergesetz Vom 30. Januar 2001 (Stand 1. Januar 2022) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 7 Abs. 4, 14 Abs. 3, 20 Abs. 2, 54 Abs. 4, 156, 158 Abs. 1 u
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153.53 - Informatikverordnung (ITV)
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Kanton Zug 153.53 Informatikverordnung (ITV) Vom 13. November 2018 (Stand 19. Dezember 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. c und d der Kantonsverfassung1) und § 2 Ab
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831.1 - Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
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veröffentlichen. 5) Heute gegen das BG vom 28. Sept. 1956, das keine Strafbestimmungen vorsieht. 6) Terminologie in Angleichung an § 19 GO 2 831.1 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element
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414.151.1 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
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Kanton Zug 414.151.1 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug Vom 2. Mai 2008 (Stand 1. August 2009) Die Direktion für Bildung und Kultur, gestützt au
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Gerichte informieren in geeigneter Form und unter Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit über die Termine öffentlicher Hauptverhand- lungen. 4 Die Berichterstattung über Administrativverfahren regelt die
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414.302 - Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) ab 2005 (FHV)
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die individuellen Studiengebühren, f) die Regelung der Rechnungslegung, der Beitragszahlung, der Termine und Stichdaten sowie der Verzugszinse, g) die Einteilung neu anerkannter bzw. im Anerkennungsverfahren
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414.13 - Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug
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gefährdeten Schülerinnen und Schüler; sind diese unmündig, werden auch deren Eltern informiert. 2 Die Termine für den Zwischenbericht werden zu Beginn des Schuljahres von der Schulleitung festgelegt. § 9 In
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414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
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kann der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler erhoben werden. * 2 Die Schulleitung legt die Termine der Zwischenberichte fest. * § 7 Zwischenzeugnis * 1 Die Klassenkonferenz nimmt die Beurteilung der
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414.22 - Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen
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iel zwischen Naturgesetzen und techni- schen Anwendungen; c) verfügen sie über die notwendige Terminologie zur Beschreibung von physikalischen Vorgängen; und d) kennen sie Messgeräte und Messmethoden.
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414.154 - Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS)
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ge- fährdeten Schülerinnen und Schüler, bei unmündigen auch die Erziehungs- berechtigten. 2 Die Termine für den Zwischenbericht werden zu Beginn des Schuljahres von der Schulleitung festgelegt. § 4 Pr