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831.521-A2-1-1.de.pdf
Normalarbeitsvertrag Privathaushalt vom 18. Dezember 1984 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt Vom 18. Dezember 1984 (Stand 1. Januar 2011) Kanton Zug 831.52 GS 22, 579 1 Regierungsratsbeschluss über d
413.116-A1 - Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung (Anhang 1: Tarifliste)
–; 2. Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug: Fr. 150.–. 4 Laufbahnberatung plus (drei Termine zu 90 Minuten inklusive Tests) pauschal: * 1. Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug: Fr. 530 .–; 2
411.6 - Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV)
16 Absatz 2 litera a bis g und l, sowie d) Regelung der Rechnungslegung, der Beitragszahlung, der Termine und Stichdaten sowie des Vorgehens bei allfälligen Verzugszinsen. Art. 18 Geschäftsstelle 1 Das
421.11 - Richtlinien für die Förderung von professionellen audiovisuellen Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug (Richtlinien Filmförderung)
Kanton Zug 421.11 Richtlinien für die Förderung von professionellen audiovisuellen Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug (Richtlinien Filmförderung) Vom 10. Dezember 2024 (Stand 1. Januar 2025) D
414.41 - Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PH-Gesetz, PHG)
Hochschule Zug kann das Arbeits- verhältnis unter Einhaltung derselben Kündigungsfristen und Kündigungs- termine kündigen. Beim Vorliegen besonderer Umstände können im Arbeitsvertrag andere Kündigungstermine oder
831.511-A1-1-1.de.pdf
Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis vom 11. Juni 2002 Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis Vom 11. Juni 2002 (Stand 1. Januar 2008) 831.51
413.19 - Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
regeln, darunter namentlich Regelungen betref- fend die Rechnungslegung, die Beitragszahlung, die Termine und Stichdaten festzulegen, und g) der Konferenz der Vereinbarungskantone jährlich Bericht zu erstatten
861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
Transport mit dem öffentlichen Verkehr werden über- nommen, wenn es für die Wahrnehmung wesentlicher Termine erforderlich ist, insbesondere bei: a) der Absolvierung einer Ausbildung oder zum Erwerbszweck (Arbeits-
531.17 - Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
Kanton Zug 531.17 Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung im Zivilschutz * (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz) Vom
414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
Kanton Zug 414.14 Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien Vom 2. Mai 2008 (Stand 1. August 2022) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kan

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