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414.24 - Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug
Kanton Zug 414.24 Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug Vom 26. Juni 2009 (Stand 1. August 2009) Die Schulkommission der Fachmittelschule Zug, gestützt auf § 4 Abs. 4 Bst. c des Gesetzes über d
915.2 - Gesetz über Standortentwicklung (GSE)
Beiträgen in den drei Themenfeldern Soziales, Infrastruktur/innova- tive Projekte und Förderbeiträge an Unternehmen. 3 Dieses Gesetz befasst sich ausschliesslich mit dem Themenfeld der För- derbeiträge
Art. 4 und 5 Konkordat Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, § 1 der kantonalen VO zum Konkordat
en im Polizeirapport kann nicht ernsthaft in Frage gestellt werden, dass der Vorfall in einem thematischen Zusammenhang zum Eishockeyspiel vom 30. März 2013 bzw. zu den anschliessenden, stundenlang anhaltenden 4 Zusammenfassend steht die Verwendung der Handlichtfackel in einem zeitlichen, räumlichen und thematischen Zusammenhang zum Eishockeyspiel EVZ–SC Bern vom 30. März 2013. Entgegen der Ansicht des Besch Bezug der Gewalttätigkeit zu einer bestimmten Sportveranstaltung werde durch die zeitliche und thematische Nähe zum Ereignis hergestellt. Die Fanverantwortlichen der Sportclubs und die lokalen Polizeio
Datenschutzpraxis
Bedarfsabklärungsinstrument, das ursprünglich aus den USA stammt. Das System besteht aus mehreren, thematischen Frageformularen. Der Spitex Verband Schweiz hat seinen Mitgliedern empfohlen, für die Bedar
Staats- und Verwaltungsrecht
beschäftigenden Themen in den Medien, an der Gemeindeversammlung oder an den Urnengängen Stellung. Eine wesentliche Minderheit könne auch eine befristete ad-hoc-Gruppierung zu einem einzelnen Thema sein, sofern Novartis Learning Center Risch, möchte ich Sie gerne zu einer gemeinsamen Besprechung betreffend die Thematik Novartis Learning Center Risch sowie die geplante Umfahrungsstrasse einladen. Mit Herrn Regierungsrat nicht. Die Frage, ob Einliegerwohnungen im betreffenden Quartier erlaubt sind oder nicht, hat mit dem Thema des Ausnützungstransfers nichts zu tun. Wie bereits der Beschwerdegegner 2 in der Baubewilligung vom
Internationales Zivilprozessrecht
Pfandgegenstand Nr. 9 seitens der Beschwerdegegner gar nicht zu Eigentum beansprucht wird, war dieses Thema nicht Gegenstand der angefochtenen Verfügung. Vielmehr wird der Einzelrichter darüber zu entscheiden
Familienrecht
vorläge. Nachdem die Frage des Aufenthalts der Kinder bereits im vorliegenden Eheschutzverfahren zum Thema gemacht wurde und zwischen den Parteien strittig war, muss darüber aber entschieden werden. Indem
Bau- und Planungsrecht
nicht. Die Frage, ob Einliegerwohnungen im betreffenden Quartier erlaubt sind oder nicht, hat mit dem Thema des Ausnützungstransfers nichts zu tun. Wie bereits der Beschwerdegegner 2 in der Baubewilligung vom abgewichen werden darf oder nicht, im anschliessenden politischen Meinungsbildungsprozess gar kein Thema war, wie der Stadtrat Zug festgestellt hat. Nicht gefolgt werden kann nach dem Gesagten der Ansicht
§§ 39 Abs. 1a und 67 Abs. 2 WAG; Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz vom 29. April 2008 (WAV)
Regeste: – Wer Mängel bei den Wahl- oder Abstimmungsunterlagen rügen will, die er schon vor dem Wahl- oder Abstimmungstag entdeckt, darf mit der  Beschwerdeeinreichung nicht bis nach dem Wahl- od
Gesuch um Akteneinsicht beim Staatsarchiv im Rahmen einer Masterarbeit
anzuhören, die betroffene Person im Zweifelsfall.Aus dem Sachverhalt: Für ihre Masterarbeit zum Thema «Administrative Versorgung» ersuchte eine Studentin aus dem Kanton Zug das kantonale Staatsarchiv

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