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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
wären; auch die KESB selber machte diesbezüglich keine konkreten Vorbehalte. In Bezug auf diese Thematik begnügte sie sich nämlich auf Ausführungen allgemeiner Natur. Nachdem aber seit Beginn des bei ihr
Verfahrensrecht
Novartis Learning Center Risch, möchte ich Sie gerne zu einer gemeinsamen Besprechung betreffend die Thematik Novartis Learning Center Risch sowie die geplante Umfahrungsstrasse einladen. Mit Herrn Regierungsrat
Verwaltungspraxis
23.00 Uhr festgelegt. Ferner sind gemäss Betriebskonzept auch Events vorgesehen, im Sinne von Themenabende für Weinliebhaber und Degustationen mit Weinbauern sowie kleinere kulturelle Anlässe. Daraus ist M. (Leiter-Stv. Abteilung Z) sowie Herr K. (Leiter Abteilung Z) teilnahmen. Folgende Punkte waren Thema dieser Besprechung: Informationsveranstaltung, Arbeit am 31. Oktober 2011, Arbeitszeiterfassung, Ferientag weitere Besprechungen statt, an welchen Frau P. (Amtsleiterin Amt Y), Frau T. sowie Herr K. teilnahmen. Thema dieser Besprechungen war die Arbeitsleistung von Frau T. 1.3. Am 16. Januar 2013 wurde Frau T. das
§ 25 WAG
einen späteren, noch unbekannten Termin verschoben worden ist. Bei der nächsten Abstimmung zu diesem Thema wird der Beschwerdegegner die jetzt bekannte Minderheit rechtzeitig zu einer Stellungnahme einladen
Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO
Erfolgt die Beweisführung vor Einleitung des Prozesses, schliesst sie eine Beweisabnahme zum gleichen Thema im Hauptprozess nicht aus. Es muss den Parteien nämlich möglich sein, ohne Nachweis eines speziellen
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
M. (Leiter-Stv. Abteilung Z) sowie Herr K. (Leiter Abteilung Z) teilnahmen. Folgende Punkte waren Thema dieser Besprechung: Informationsveranstaltung, Arbeit am 31. Oktober 2011, Arbeitszeiterfassung, Ferientag weitere Besprechungen statt, an welchen Frau P. (Amtsleiterin Amt Y), Frau T. sowie Herr K. teilnahmen. Thema dieser Besprechungen war die Arbeitsleistung von Frau T. 1.3. Am 16. Januar 2013 wurde Frau T. das
Ausländerrecht und Bewilligungsgesetz
Regeste: Art. 9 BV. Art. 23 ZGB. Art. 2 BewG. Art. 3 Abs. 2 DBG, § 3 Abs. 2 StG – Personen im Ausland bedürfen für den Erwerb von Grundstücken keiner Bewilligung, wenn das  Grundstück dem Erwerber
Gerichtspraxis
nerin 1 die fehlerhaften Referenzen und die finanzielle Abhängigkeit der Beschwerdegegnerin 1 thematisiert wurden. Die mangelnden Kenntnisse der Beschwerdegegnerin 1 im Bereich Politik und Staatskunde Bäuerliche Wohnhäuser mit Steildach wurden nicht selten mit traufseitigen Anbauten erweitert. Die Thematik der Hausentwicklung in der Bauernhausarchitektur und die oft mit Erweiterungen einhergehenden A Hätte die Beschwerdegegnerin 1 anlässlich des Gesprächs gar geantwortet, dass staatsbürgerliche Themen in ihrer Schule noch gar nicht unterrichtet worden seien, dann hätte sich jedes weitere Nachfragen
Rechtspflege
genügenden Bestimmtheit (vgl. BGE 137 III 617 E. 4.3) zulässig ist, braucht hier nicht weiter thematisiert zu werden. Die Gesuchstellerin führt selber aus, dass der fragliche Text auf ihrer Website nur
Art. 330a OR; § 9 Abs. 2 PV
in allen Punkten genügend informiert worden; so sei ihm nicht bewusst gewesen, dass verschiedene Themen (...) noch wenig angegangen gewesen seien. Als verbesserungswürdig bezeichnete er das klare Bekenntnis proaktive und effizient handelnde Person gesucht worden. Die Amtsstelle X.  entgegnet hierzu, über die Themen im (...)konzept seien sich R. und dessen Vorgesetzte H. jederzeit einig gewesen. Seine Ideen seien an dieser Stelle für seine Mitarbeit» heisse genau das und nichts anderes. Aufgrund der genannten Themen sowie der kurzen Anstellungsdauer von lediglich 14 Monaten könne nicht von einer «wertvollen» Mitarbeit

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