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§ 19 VRG; §§ 10 Abs. 3, 13 und 14 PG
nach der Anhörung vom 8. Januar 2013 geführt worden und deshalb an dieser Besprechung auch noch kein Thema gewesen. E. habe sich vor der Kündigung zu diesem Gespräch nicht äussern können. Auch wenn die Amtsstelle
Staats- und Verwaltungsrecht
en im Polizeirapport kann nicht ernsthaft in Frage gestellt werden, dass der Vorfall in einem thematischen Zusammenhang zum Eishockeyspiel vom 30. März 2013 bzw. zu den anschliessenden, stundenlang anhaltenden 4 Zusammenfassend steht die Verwendung der Handlichtfackel in einem zeitlichen, räumlichen und thematischen Zusammenhang zum Eishockeyspiel EVZ–SC Bern vom 30. März 2013. Entgegen der Ansicht des Besch Bezug der Gewalttätigkeit zu einer bestimmten Sportveranstaltung werde durch die zeitliche und thematische Nähe zum Ereignis hergestellt. Die Fanverantwortlichen der Sportclubs und die lokalen Polizeio
Personalrecht
Regeste: § 10 Abs. 3 und 4, § 13 PG – Bevor gegenüber einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin eine  Kündigung ausgesprochen wird, sind nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip weniger weit reichende Ma
Art. 13 IVG i.V.m. Art. 2 f. GgV
se nicht einmal speziell erwähnt. Von den zehn unter Erwägung 4.2 kurz angesprochenen Artikeln zum Thema MIH und dessen Ätiologie beschränken sich neun auf den Hinweis auf diskutierte Möglichkeiten und auf
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
nerin im Rahmen des Einbürgerungsgesprächs die Integration des Beschwerdeführers hinreichend thematisierte und es ergibt sich auch nicht aus dem Gesprächsprotokoll vom 26. Februar 2018, aus welchen Gründen Integration seiner Ehefrau und es sollte das eingestellte Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt thematisiert werden. Dieser Verdacht bestätigte sich jedoch nicht und der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst vorliegenden Unterlagen ist somit nicht ersichtlich, dass die Integration des Beschwerdeführers näher thematisiert worden wäre. Einzig den strafrechtlichen Vorfällen wurde Gewicht beigemessen. 6.2 Erst im Rahmen
Enteignung
aber doch unter dem Zwang der rechtskräftigen raumplanerischen Planung erfolgen würde. Mit der Thematisierung der verschiedenen Rechtsgrundlagen für Eigentumserwerb von Landwirtschaftsland darf davon ausgegangen
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
Steuerfusses und das Budget muss zwingend getrennt abgestimmt werden. Indem im konkreten Fall über beide Themen  in ein und derselben Abstimmung abgestimmt wurde, ist eine differenzierte Stimmabgabe (ja-nein, Hinsicht. Teilung der Abstimmungsfrage Es dürfen in einer Abstimmungsfrage nicht unterschiedliche Themen enthalten sein, die sich aufteilen lassen. Um die staatsrechtliche Terminologie bei Initiativen zu Willensäusserung der Stimmberechtigten, sofern sie in derselben Abstimmung über zwei verschiedene Themen abstimmen müssen. Bei Doppelthemen ist häufig ein zweifaches Ja, ein zweifaches Nein, ein Nein und
Grundrechte
Regeste: Art. 16 Abs. 2 i.V.m. Art. 34 Abs. 2 – Für die Ausübung von Freiheitsrechten  besteht ein bedingter Anspruch auf Bewilligung von gesteigertem Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes (Erw.
Staats- und Verwaltungsrecht
gemeindlichen Tätigkeit. Das Zugangsgesuch betrifft somit eigentliche Dokumentensammlungen. Von einer thematischen Eingrenzung kann – wie der Beschwerdeführer selber zugibt – keine Rede sein. Im Gegenteil begründet gesetzes fallen somit so genannte «fishing expeditions», mit welchen aufs Geratewohl und ohne thematische Abgrenzung im Dokumententeich nach etwas gesucht wird, das allenfalls ein vertieftes Wissen lohnen vom 23. Januar 2013, vom 13. März 2013 und vom 22. Mai 2013 wird die Angelegenheit Z. AG nicht thematisiert (act. 13, 9 und 6 der RAV-Akten). (...) 3.4 Zu guter Letzt reichte das AWA auch ein Aktendossier
Familienrecht
Mutter und seines früheren Aufenthaltsortes zu bewegen und positive Erinnerungen zu festigen. Die Themen des Alltags in der Schweiz sollten dann in dieser Zeit aussen vor bleiben (…). Dem ist nichts beizufügen

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