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Bürgerrecht
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gewählte Fragenauswahl viel eher in wiederholter und tiefgehender Weise auf einige bestimmte Themengebiete zu fokussieren. Den von den Beschwerdeführenden korrekt beantworteten Fragen betreffend Vertrautheit n geschichtlichen Fragestellungen konfrontiert wird, als mit anderen einbürgerungsrelevanten Themengebieten wie zum Beispiel der Staatsorganisation oder der Schweizer Rechtsordnung. Sofern die prüfende axis noch der Usanz, dass vor einer Überprüfung der Eignung zur Einbürgerung detailliert auf die Themen hingewiesen werde. Er habe zudem nicht willkürlich entschieden. Dies ergebe sich schon alleine aus
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§ 25 Abs. 1 lit. a DMSG
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zum heimatkundlichen Wert des «Ochsen» vermögen die Auffassungen und Schlüsse der EKD zu diesem Themenkomplex jedenfalls nicht umzustossen.
d/gg) Bei der Würdigung des kulturellen Wertes greift C. mehrheitlich dieser Meinung zu zweifeln, vermögen die Argumente des Gutachters C. diejenigen der EKD zu diesem Themenkomplex nicht auszustechen (...).
d/hh) Wie die EKD nachvollziehbar schreibt, lassen sich der kulturelle Wohnhauses folgt. Bäuerliche Wohnhäuser wurden nicht selten mit traufseitigen Anbauten erweitert. Die Thematik der Hausentwicklung in der Bauernhausarchitektur und die oft mit Erweiterungen einhergehenden A
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Öffentlichkeitsprinzip
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beiden Absätze hingegen eingeschwärzt. Zur Begründung brachte sie vor, es seien verschiedene Themenbereiche im Sinne eines Meinungsaustausches gestreift worden, was naturgemäss lediglich vorbereitenden ausserordentlichen Sitzung der kantonalen Denkmalkommission vom 12. Mai 2014 betrifft schliesslich das Thema «Kommunikation: was kann man verbessern». Dieses Traktandum umfasst fünf Absätze. Die DI hat dem
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Strassenverkehrsrecht
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seines Webauftritts sehr wohl über die Rechtsgrundlagen für gewisse Dienstleistungen (z.B. bei den Themen «Gesuch um Kontrollschild-Neuherstellung», «Autoindex und Halterauskünfte» oder dem Merkblatt «Parkkarte
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Personalrecht
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Die vorgeworfenen und angesprochenen Mängel mussten von Beginn der Anstellung an immer wieder thematisiert werden und wurden auch immer wieder aufgegriffen. Es fand nicht ein (plötzlicher) Leistungs- oder
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Gerichtspraxis
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Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich die Frage einer allfälligen Namensänderung überhaupt nicht thematisiert wurde, hat das Bundesgericht in Erw. 6 des zitierten Entscheids immerhin darauf hingewiesen, dass en Vergleichseinkommen. Der Beschwerdegegnerin ist somit zuzustimmen, dass diese grundsätzlichen Themen in Revisionsverfahren noch keine rechtsverbeiständungsrelevante Komplexität begründen können. Anders ist zunächst festzustellen, dass bei keinem der durchgeführten Gespräche eine allfällige Kündigung Thema war und der Beschwerdegegner 1 auch nie mittels eines Schreibens über die Kündigungsabsicht der B
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§ 77 Abs. 4 Gemeindegesetz
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Steuerfusses und das Budget muss zwingend getrennt abgestimmt werden. Indem im konkreten Fall über beide Themen in ein und derselben Abstimmung abgestimmt wurde, ist eine differenzierte Stimmabgabe (ja-nein, Hinsicht.
Teilung der Abstimmungsfrage
Es dürfen in einer Abstimmungsfrage nicht unterschiedliche Themen enthalten sein, die sich aufteilen lassen. Um die staatsrechtliche Terminologie bei Initiativen zu Willensäusserung der Stimmberechtigten, sofern sie in derselben Abstimmung über zwei verschiedene Themen abstimmen müssen. Bei Doppelthemen ist häufig ein zweifaches Ja, ein zweifaches Nein, ein Nein und
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§§ 10 und 11 des Personalgesetzes
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Die vorgeworfenen und angesprochenen Mängel mussten von Beginn der Anstellung an immer wieder thematisiert werden und wurden auch immer wieder aufgegriffen. Es fand nicht ein (plötzlicher) Leistungs- oder
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Art. 172 ff. ZGB, Art. 273 Abs. 1 ZGB, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK
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Regeste:
Art. 172 ff., Art. 273 Abs. 1 ZGB, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK – Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst auch das Recht, von den beim Gericht eingereichten Stellungnahme
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Art. 134 Abs. 4 ZBG i.V.m Art. 274 Abs. 2 ZGB
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Abwesenheit ihrer Mutter, stets inhaltlich identische und in sich schlüssige Aussagen gemacht hat. Zum Thema Gefährdung des Kindswohls bleibt zusammenfassend festzuhalten, dass A. betreffend die Frage der Sistierung