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Zivilrecht
Regeste: Art. 731b OR – Mängel in der Organisation der Gesellschaft . Ein Streit oder eine Unklarheit über die Eigentumsverhältnisse an einer juristischen Person stellen in der Regel keinen Organi
Zivilstandswesen
Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich die Frage einer allfälligen Namensänderung überhaupt nicht thematisiert wurde, hat das Bundesgericht in Erw. 6 des zitierten Entscheids immerhin darauf hingewiesen, dass
Art. 25-31 KVG i.V.m. Art. 32-34 KVG, Art. 17-19 KLV
Spekulationen zu verfallen. Auf die weiteren weitschweifigen Ausführungen der Parteien zu diesem Thema bzw. zum Sachverhalt ist somit nicht weiter einzugehen, insbesondere kann der Beschwerdegegnerin keine
Sozialversicherungsrecht
ist entsprechend denn auch nicht zu schützen. Dass die Durchführungsstelle mit der neuerlichen Thematisierung des Problems über ein Jahr zuwartete, obschon zwischenzeitlich immer wieder Termine verschoben Verfügung zur Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit thematisiert worden war, dass die Beschwerdeführerin die Betreuungsproblematik ihrerseits jedenfalls immer Wesentlichen geltend, der CAS der Universität Basel sei der allererste schweizerische Lehrgang, der das Thema «Global Social Entrepreneurship» holistisch, d.h. ganzheitlich behandle, verbunden mit einem Einsatz
Verwaltungspraxis
Steuerfusses und das Budget muss zwingend getrennt abgestimmt werden. Indem im konkreten Fall über beide Themen  in ein und derselben Abstimmung abgestimmt wurde, ist eine differenzierte Stimmabgabe (ja-nein, Hinsicht. Teilung der Abstimmungsfrage Es dürfen in einer Abstimmungsfrage nicht unterschiedliche Themen enthalten sein, die sich aufteilen lassen. Um die staatsrechtliche Terminologie bei Initiativen zu Willensäusserung der Stimmberechtigten, sofern sie in derselben Abstimmung über zwei verschiedene Themen abstimmen müssen. Bei Doppelthemen ist häufig ein zweifaches Ja, ein zweifaches Nein, ein Nein und
Art. 319 ZPO
vorhanden beurteile; solche Fragen könnten daher noch mit dem Rechtsmittel gegen den Entscheid thematisiert werden, freilich auch nur dann, wenn nicht die Zwischen-Beschwerde ergriffen und die Rüge behandelt
Verfahrensrecht, Denkmalpflege, Aufsichtsbeschwerde
Regeste: § 52 VRG (Aufsichtsbeschwerde) – Der Verlust von Wandmalereien als integrierender Bestandteil einer Kapelle kann bei fehlendem Inventareintrag  aus denkmalpflegerischer Sicht nicht verhind
§§ 10, 13 und 24 PG
der Situation seien ungenügend gewesen und es seien allein sein Verhalten und seine Leistungen thematisiert worden. Die Kündigung sei gemäss Aktenlage nicht von ihm verschuldet, nicht angemessen sowie nicht
Staats- und Verwaltungsrecht
Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich die Frage einer allfälligen Namensänderung überhaupt nicht thematisiert wurde, hat das Bundesgericht in Erw. 6 des zitierten Entscheids immerhin darauf hingewiesen, dass en Vergleichseinkommen. Der Beschwerdegegnerin ist somit zuzustimmen, dass diese grundsätzlichen Themen in Revisionsverfahren noch keine rechtsverbeiständungsrelevante Komplexität begründen können. Anders ist zunächst festzustellen, dass bei keinem der durchgeführten Gespräche eine allfällige Kündigung Thema war und der Beschwerdegegner 1 auch nie mittels eines Schreibens über die Kündigungsabsicht der B
Staats- und Verwaltungsrecht
zum heimatkundlichen Wert des «Ochsen» vermögen die Auffassungen und Schlüsse der EKD zu diesem Themenkomplex jedenfalls nicht umzustossen. d/gg) Bei der Würdigung des kulturellen Wertes greift C. mehrheitlich dieser Meinung zu zweifeln, vermögen die Argumente des Gutachters C. diejenigen der EKD zu diesem Themenkomplex nicht auszustechen (...). d/hh) Wie die EKD nachvollziehbar schreibt, lassen sich der kulturelle ist entsprechend denn auch nicht zu schützen. Dass die Durchführungsstelle mit der neuerlichen Thematisierung des Problems über ein Jahr zuwartete, obschon zwischenzeitlich immer wieder Termine verschoben

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