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Weitergeltung bisherigen Rechts: Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und privaten Gymnasien
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Mathematik sowie im Schwer- punktfach Biologie/Chemie und im Ergänzungsfach Anwendungen der Ma- thematik ist das Ergebnis der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prü- fung im Verhältnis 2:1 zu gewichten mit Datum des Eintritts und des Austritts; f) die Noten der neun Maturitätsfächer nach § 11; g) das Thema und die Bewertung der Maturaarbeit; h) * die Unterschrift der Vorsteherin oder des Vorstehers der
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Verordnung über die Kommission für Integrationsfragen und gegen Rassismus
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Umsetzung beantragt, c) besondere Fragen der Integration der ausländischen Wohnbevölkerung sowie zum Thema Rassismus untersucht oder untersuchen lässt, d) im Gesetzgebungsverfahren mitwirkt, soweit nationale Öffentlichkeit über Fragen der In- tegration der ausländischen Wohnbevölkerung sowie über Fragen zum Thema Rassismus informiert, h) besondere Aufträge erfüllt, die ihr der Regierungsrat erteilt. 3 Die Kom
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151.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR)
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Regel aus drei Ratsmitgliedern. Den Vorsitz übt dasjenige Ratsmitglied aus, dessen Direktion von der Thematik besonders betroffen ist. 2 Die Delegationen bereiten Beschlüsse des Regierungsrats in bestimmten
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Reglement zum Schulgesetz
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Kenntnisse, Fertigkeiten, Einstellungen und Verhaltens- weisen der Schüler bei der Arbeit in einem Themenkreis erwerben soll. 3 Lehrpläne werden in der Regel vor ihrer Einführung erprobt und der Leh- rerschaft … 4 412.112 6. … * § 11 * … § 12 * … 7. Planungs- und Kontrollaufgaben des Lehrers § 13 1 Die thematische Gestaltung des Unterrichts hat in einem Jahresplan bzw. in Trimester- oder Wochenplänen zu erfolgen
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Reglement über die Intensivweiterbildung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen
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en; e) Kurse, Seminare und Vorlesungen an einer Hochschule; f) Projektarbeit im Zusammenhang mit Themen der Schulentwicklung. Ausgeschlossen sind Kurse und Ausbildungsgänge, die auf eine andere be- rufliche
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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nen Fä cher, f) die Bestätigung von Thema und Bewertung der selbstständigen Arbeit, g) die Bewertungen der Abschlussprüfungen für die Fachmaturität, h) das Thema und die Bewertung der Fachmaturitätsarbeit Allgemeinbildung, e) die Bestätigung und Bewertung der belegten berufsfeldbezogenen Fä cher, f) das Thema und die Bewertung der selbstständigen Arbeit. 4. Fachmaturität Pädagogik § 19 Organisation 1 Zu den der belegten berufsfeldbezogenen Fä cher aus dem Fachmittelschulausweis; f) die Bestätigung von Thema und Bewertung der selbstständigen Arbeit; g) die Bestätigung und Bewertung des Praktikums; h) den
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Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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Dokumente ausgestellt: a) * ein Diplomzeugnis, welches die Prüfungsbewertung der Bachelorprü fungen, das Thema und die Bewertung der Bachelorarbeit enthält; b) * ein Diplomzusatz, welcher den absolvierten Studiengang
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Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Koordinierten Sanitätsdienstes zwischen den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und Tessin
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Aufgaben zu bearbeiten, jedoch mindestens einmal pro Jahr. Für die Bearbeitung fachspezifischer Themen kann sie interne Arbeitsgruppen einsetzen und die entsprechenden Aufträge erteilen. 3 Sie arbeitet den KSD-Beauftragten des Bundes und der übrigen Kanto- ne zusammen. 4 Sie kann auch sachverwandte Themen bearbeiten, soweit dies mit dem Kernauftrag im Einklang steht. Dabei ist die Koordination mit Dritten
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom 24. Oktober 20072). Da von ausgenommen sind die Themenbereiche «Zugang Arbeitsmarkt für Frauen» sowie «Angebot IBA 20+»; 17. * Ernennung der Grundbuchverwalterin über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom 24. Oktober 20074) soweit die Themenbereiche «Zugang Arbeitsmarkt für Frauen» sowie «Angebot IBA 20+» betroffen sind. § 7 Baudirektion 1 Die
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412.113 - Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen
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Kanton Zug 412.113 Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen * Vom 5. Juni 1982 (Stand 1. August 2019) Der Bildungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 17 Abs. 2 des Schulgesetzes vom 27