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Reglement zum Schulgesetz
… 6. … * § 11 * … § 12 * … 12 412.112 7. Planungs­ und Kontrollaufgaben des Lehrers § 13 1 Die thematische Gestaltung des Unterrichts hat in einem Jahresplan bzw. in Trimester­ oder Wochenplänen zu erfolgen
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom 24. Oktober 20072). Da- von ausgenommen sind die Themenbereiche «Zugang Arbeitsmarkt für Frauen» sowie «Angebot IBA 20+»; 17. * Ernennung der Grundbuchverwalterin über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom 24. Oktober 20074) soweit die Themenbereiche «Zugang Arbeitsmarkt für Frauen» sowie «Angebot IBA 20+» betroffen sind. 26. * Genehmigung der
413.16 - Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
des Studiengangs finden die Diplomarbeiten (inklusive Präsentation) statt. Diplomarbeiten müssen thematisch mit dem jeweiligen Berufsprofil verknüpft sein. * 2 Zur Diplomarbeit (inklusive Präsentation) wird
414.142 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien (COVID-19-Pandemie)
welche die bereits festgelegte Note der Maturaarbeit nicht übernehmen, können sie mit einem neuen Thema wie- derholen. Die massgebende Maturitätsnote wird mit der neuen Maturaarbeit ermittelt. 4 Repetentinnen hat, mit Datum des Eintritts und des Austritts; f) die Noten der Maturitätsfächer nach § 9; g) das Thema der Maturaarbeit; h) gegebenenfalls den Hinweis auf die Zweisprachigkeit der Matura mit Angabe der
414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
nen Fä- cher, f) die Bestätigung von Thema und Bewertung der selbstständigen Arbeit, g) die Bewertungen der Abschlussprüfungen für die Fachmaturität, h) das Thema und die Bewertung der Fachmaturitätsarbeit Allgemeinbildung, e) die Bestätigung und Bewertung der belegten berufsfeldbezogenen Fä- cher, f) das Thema und die Bewertung der selbstständigen Arbeit. 4. Fachmaturität Pädagogik § 18 Organisation 1 Zu den der belegten berufsfeldbezogenen Fä- cher aus dem Fachmittelschulausweis; f) die Bestätigung von Thema und Bewertung der selbstständigen Arbeit; g) die Bestätigung und Bewertung des Praktikums; h) den
932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2020/2021
grenzen werden in der Jagdgebietskarte des Kantons Zug ausgewiesen und sind unter http://www.zg.ch/afw Thema Jagd einsehbar. 1) BGS 932.11 2) BGS 932.1 3) BGS 932.11 4 932.111 § 9 Jagdbezirke 1 Für die Rehw
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
Fä- cher, f) die Bestätigung von Thema und Bewertung der selbstständigen Arbeit, g) die Bewertungen der Abschlussprüfungen für die Fachmaturität, 10 414.191 h) das Thema und die Bewertung der Fachmatur Allgemeinbildung, e) die Bestätigung und Bewertung der belegten berufsfeldbezogenen Fä- cher, f) das Thema und die Bewertung der selbstständigen Arbeit. 7 414.191 4. Fachmaturität Pädagogik § 19 Organisation der belegten berufsfeldbezogenen Fä- cher aus dem Fachmittelschulausweis; f) die Bestätigung von Thema und Bewertung der selbstständigen Arbeit; g) die Bestätigung und Bewertung des Praktikums; h) den
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
Bericht zu einem aktuellen Geschäft von sich aus den Kommis- sionen zustellen. Sie oder er kann bei Themen des Datenschutzes angehört werden. § 29 Akteneinsichts- und Auskunftsrecht der Kommissionen; Amt
414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
welche die bereits festgelegte Note der Maturaarbeit nicht übernehmen, können sie mit einem neuen Thema wie- derholen. Die massgebende Maturitätsnote wird mit der neuen Maturaarbeit ermittelt. * 4 Repetentinnen mit Datum des Eintritts und des Austritts; f) * die Noten der Maturitätsfächer nach § 9; g) das Thema der Maturaarbeit; h) * gegebenenfalls den Hinweis auf die Zweisprachigkeit der Matura mit Angabe der
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom 24. Oktober 20072). Da- von ausgenommen sind die Themenbereiche «Zugang Arbeitsmarkt für Frauen» sowie «Angebot IBA 20+»; 17. * Ernennung der Grundbuchverwalterin über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom 24. Oktober 20074) soweit die Themenbereiche «Zugang Arbeitsmarkt für Frauen» sowie «Angebot IBA 20+» betroffen sind. 26. * Genehmigung der

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